Die EU-Kommision in Brüssel verklagt Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof, wie am Donnerstag bekannt geworden ist. Grund der Klage ist der Streit um den Einsatz eines klimaschädlichen Kältemittels in Klimaanlagen der Daimler AG.
Die Behörde in Brüssel erklärte, die Bundesrepublik habe hier gegen EU-Rechtsvorschriften verstoßen, da das Land zuließ, das der Stuttgarter Automobilkonzern weiterhin in neue Modelle das Treibhausgas R-134a einsetzte und selbst nach Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens keine Schritte gegen den Hersteller unternahm. Im Falle einer Verurteilung von Deutschland sind Strafen in sechsstelliger Höhe pro Tag möglich, je nach Dauer und Schwere des Verstoßes.
Die Daimler AG hatte zuletzt im Oktober 2015 über den Einsatz des Kältemittels R-134a eingelenkt, ab 2017 möchte der Automobilkonzern das Kältemittel R-1234yf verstärkt einsetzen, in neueren Modellen (u.a. der neuen E-Klasse ab 2017) soll erstmals CO2 als Kältemittel eingesetzt werden.
Symbolbild: Daimler AG