Mercedes-Benz ändert ab 2016 sein Geschäftskundenprogramm für Pkw, welches im neuen Jahr nun allen Gewerbetreibenden und allen Freiberuflern zur Verfügung steht – eine bisherige Beschränkung auf spezielle Berufsgruppen entfällt somit komplett.
Rabatt für Geschäftskunden aus Gewerbe und freiberuflichen Tätigkeit
Profitieren vom Programm können nun alle Freiberuflichen – ohne Einschränkung – , die ihre Besteuerung nach § 18 EStG vornehmen, sowie alle gewerblichen Einzelkunden (Betrieb gewerblicher Art als Eigentümer, sowie natürliche oder juristische Personen), somit u.a. z.B. selbständige Land- und Forstwirte, selbständige Handwerker oder Freiberufler aus Heilberufen, Rechts-, Steuer- und wirtschaftsberatende Berufe, oder Kulturberufe oder naturwissenschaftliche und technische Berufe.
Kombinierbarer Rabatt mit anderen Aktionen
Das Geschäftskundenprogramm ist mit anderen Angeboten (auch Flotten- und Business-Paketen) kombinierbar, benötigt keine Verpflichtungserklärung jedoch eine Zulassung und Kauf des Fahrzeug auf den Geschäftskunden selbst.
Notwendige Nachweise für die Gewährung des Rabatts
Gewerbetreibende benötigen z.B. als Nachweis einen Gewerbeschein bzw. Anmeldung (mindestens 6 Monate), Handelsregisterauszug oder Kammerbestätigung oder Partnerschaftsregisterauszug.
Freiberufler benötigen einen Nachweis der Besteuerung nach § 18 EStG (durch das Finanzamt oder Steuerberater), Nachweis über die Mitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk (Kammermitgliedschaft, etc.), oder eine Bestätigung einer berufsständischen wirtschaftlichen Vereinigung. Selbständige Land- und Forstwirte benötigen einen Nachweis über die Mitgliedschaft bei der Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.
Bild: Daimler AG