Kaufprämie für Elektroautos ab 2. Juli 2016 anmeldbar

B-Klasse Electric Drive (W 242) 2014, zirrusweiß B-Class Electric Drive (W 242) 2014, cirrus white

Ab 02. Juli 2016 können Käufer von Elektroautos Kaufprämien beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) geltend machen, welche seit dem 18. Mai 2016 erworben und zugelassen worden sind. Die Förderung gilt dabei rückwirkend für reine Elektroautos mit Batterie sowie für PLUG-IN Hybridfahrzeuge (mit einem kombinierten CO2-Ausstoß von max. 50 g/km) in Höhe von 4.000 Euro bzw. 3.000 Euro. Die Hersteller und der Staat teilen sich dazu die Kosten der Prämie.

Bundesanteil der Kaufprämie in 2 Stufen beantragbar
Bei der Daimler AG fallen dazu grundsätzlich Fahrzeuge der Typen B-Klasse Electric Drive, E-Klasse sowie C-Klasse mit Hybrid-Motorisierung in die Förderung. Der GLC 350 e fällt hingegen NICHT in die Förderung.

Anträge beim zuständigen Bundesamt können Bürger, Firmen, sowie Stiftungen und Vereine sowie Körperschaften stellen, auf die ein Neufahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von bis zu 60.000 Euro zugelassen worden ist, unabhängig ob das Fahrzeug geleast oder gekauft worden ist.

Antrag ausschließlich elektronisch
Das Online-Portal des Bafa für den Bundesanteil der der Prämien wird dazu in der Nacht zum Samstag freigeschaltet. Die notwendigen Mittel reichen dazu für ca. 400.000 Fahrzeuge, spätestens 2019 soll die Förderung jedoch spätestens enden.

Die Bearbeitung der Anträge wird im Durchschnitt voraussichtlich weniger als 4 Wochen dauern, so verspricht zumindest das Amt. Das Antragsverfahren verläuft dazu zweistufig: Zunächst ist der Umweltbonus zusammen mit dem Kauf- oder Leasingvertrag über das Online-Portal zu beantragen. Der Käufer erhält im Anschluss vom BAFA einen Zuwendungsbescheid, mit dem er aufgefordert wird, eine Kopie des Kfz-Scheins, des Kfz-Briefs sowie der Rechnung im Antragsportal hochzuladen. Sind alle Fördervoraussetzungen nachgewiesen, zahlt das BAFA den Zuschuss aus.

Weitere Details zum Antragsverfahren sind auf den Seiten des Bundesamtes zu finden, welche hier aufgerufen werden kann. Der Herstelleranteil wird übrigens bereits beim Kauf vom Listenpreis abgezogen, dazu muss die E-Auto Prämie ebenso klar ausgewiesen werden.

Bilder: Daimler AG