Auf Rückfrage von uns bei der Daimler AG haben wir jetzt durch einen Sprecher weitere Details zur Airscarf-System bzw. Problematik und der aktuell vorhandenen Vertriebssperre erhalten.
Fahrzeuge vor Auslieferung mit AIRSCARF betroffen
Vom BGH Urteil der letzten Woche zeigt sich der Konzern erstaunt, da bereits beide Vorinstanzen anders entschieden hatten. Aktuell sind nur Fahrzeuge, die sich noch vor der Auslieferung an den Kunden befinden, vom Rechtsstreit betroffen – was Gebrauchtwagen sowie Neuwagen einschließt. Fahrzeuge, die sich bereits im Besitz von Kunden befinden, werden nicht zurückgerufen. Das war bereits aber auch so bereits bislang bekannt.
Zeitnahe Lösung angestrebt
Für deutsche Kunden wird aktuell geprüft, inwieweit das System eventuell deaktiviert ausgeliefert werden kann, um Airscarf nach Patentende im Dezember 2016 in der Werkstatt wieder aktivieren zu können – die rechtlichen Prüfungen sind hier aktuell aber noch nicht abgeschlossen, sodass hier noch keine verlässliche Aussage getroffen werden kann. Das Patent läuft bekanntlich am 25. Dezember 2016 aus.
Da aufgrund des Urteils auch die Produktion des Systems untersagt ist, wird aktuell über eine Nachrüstlösung oder auch eine patentfreie Lösung nachgedacht – sowohl für ausländische, wie auch für inländische Kunden der betroffenen Baureihen. „Über die Details zur Abwicklung wird über die Vertriebsorganisiation informiert – und die betroffenen Kunden daraufhin durch ihre Händler“ – so der Sprecher der Daimler AG.
Für Fahrer von Fahrzeugen mit Mitarbeitermiete gibt es übrigens keinerlei Änderung, die Fahrzeuge können weiter benützt werden. Der Hersteller BMW ist vom Gerichtsurteil übrigens nicht betroffen, dessen durchaus ähnliches System darf weiter beworben und verkauft werden.
Bilder: Daimler AG