Nach jahrelangen Feldversuchen, wobei sich mehrere Bundesländer beteiligt hatten, genehmigt das Bundesverkehrsministerium ab 2017 den regulären Betrieb der Gigalinern, den sogenannten „Lang-Lkw“, auf ganz Deutschland. Die bis zu 25,25 Meter langen Fahrzeuge sind dabei 6.5 Meter länger, als bisherige Lkw und dürfen dann auf einem festgelegten Streckennetz von 11.600 Kilometern mit maximal 40 Tonnen genutzt werden.
Ab 2017 im Regelbetrieb
Bereits seit 2012 waren die überlangen Transporter in einem Feldversuch getestet worden, der jedoch zum Jahresende 2016 ausläuft. Am Feldversuch nahmen 14 von 16 Bundesländern sowie insgesamt 159 Lang-Lkws teil, zuletzt hatte noch das Bundesland Rheinland-Pfalz seine Teilnahme erklärt. Die langen Lastwagen dürfen mit 40 Tonnen nicht mehr wiegen, als herkömmliche Lkw, bieten jedoch mehr Ladevolumen und verteilen ihr Gewicht zusätzlich auf mehr Achsen.
Feldversuch bereits seit 2015
Im Rahmen des Feldversuches belieferten bereits seit 2015 Lang-Lkw die Mercedes-Benz Werke in Rastatt und Sindelfingen, da hier bereits Streckenabschnitte der Autobahnen A5 (Karlsruhe bis Rastatt), sowie A8 (Landesgrenze Bayern/Baden-Württemberg bis Kreuz Karlsruhe) sowie die A81 (Landesgrenze Bayern/Baden-Würrttemberg bis Herrenberg) im Rahmen des Feldversuches freigegeben worden sind.
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt: „Die Lang-Lkw sind fünf Jahre im Feldversuch getestet worden – mit positivem Befund. Der Lang-Lkw ist praxistauglich. Er ist sicher, spart Sprit und führt weder zu Verlagerung von Verkehren auf die Straße noch zu einer stärkeren Belastung unserer Infrastruktur. Zwei Lang-Lkw ersetzen drei herkömmliche Lkw. Weniger Fahrzeuge bedeuten auch weniger Emissionen. Wir werden den Lang-Lkw zum Jahreswechsel dauerhaft auf den dafür geeigneten Strecken zulassen. Das ist gut für die Umwelt und gut für den Logistikstandort Deutschland.“
Zusatzregeln gibt es weiterhin für zwei Lang-Lkw Typen:
Der sog. verlängerte Sattelauflieger (Sattelkraftfahrzeug bis zu einer Gesamtlänge von 17,80 Metern) darf zunächst für weitere sieben Jahre eingesetzt werden.
Für den Lang-Lkw des sogenannten Typ 2 (Sattelkraftfahrzeug mit Zentralachsanhänger bis zu einer Gesamtlänge von 25,25 Metern) dürfen befristet für ein weiteres Jahr eingesetzt werden, um weitere Informationen zu erhalten. Details dazu sind hier zu finden.
Bilder: Daimler AG