Mercedes-Benz hat einen wichtigen juristischen Erfolg errungen: Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein hob nun mehrere Rückrufanordnungen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Dieselmodelle des Konzerns auf. Im Zentrum des Streits standen Motoren der Baureihen OM651 und OM640 der Abgasnorm Euro 5, denen die Behörde eine unzulässige Abschalteinrichtung vorgeworfen hatte.
Rechtsgrundlage entscheidend
Das Gericht entschied hierbei jedoch nicht über die technische Zulässigkeit der sogenannten Kühlmittelsolltemperaturregelung (KSR). Stattdessen kippte es die Rückrufe lediglich aus formalen Gründen. Die Bescheide seien auf Basis einer veralteten Rechtsgrundlage ergangen, da die frühere Genehmigungsverordnung zwischenzeitlich durch EU-Regelungen ersetzt worden war. Damit waren die Anordnungen rechtlich nicht mehr haltbar. Inwieweit die Behörde dazu noch Rechtsmittel einlegen wird, ist noch unbekannt.
Auswirkungen
Für Besitzer der betroffenen Mercedes-Diesel bedeutet das Urteil vorerst Entwarnung, da der verpflichtende Rückruf entfällt, solange das KBA keine neue, formal korrekte Entscheidung trifft oder Berufung einlegt. Der Richterspruch könnte aber auch Signalwirkung entfalten – insbesondere für weitere Dieselverfahren, in denen das KBA auf ähnliche Argumentationsmuster setzt. Mercedes-Benz selbst wertet das aktuelle Urteil als Bestätigung, dass die rechtliche Basis der Rückrufe von Beginn an angreifbar gewesen sei. Ob die Auseinandersetzung endgültig beendet ist, hängt nun vom weiteren Vorgehen des KBA ab.
Symbolbilder: Mercedes-Benz Group AG



