Das Stuttgarter Landgericht wies heute eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Autobauer Daimler AG. Die DUH hatte dem Konzern vorgeworfen, Verbraucher mit Werbung für Dieselmotoren der C-Klasse in die Irre geführt zu haben. Hierbei ging es um die Aussage, das die Stickoxid-Emissionen durch die Abgas-Nachbehandlung um bis zu 90 % verringert werden könnten. Geht es nach der beanstandeten Werbung, könne die Harnstoff-Einspritzung BlueTEC die Emissionswerte auf ein Minimum reduzieren.
Nach Ansicht des Gerichtes sei die Werbung weder irreführend, noch wettbewerbswidrig. In der genannten Passage der Werbung: „..die Emissionswerte unserer hochmodernen Dieselmotoren auf ein Minimum“ sei nach dem Verständnis der normalen Verbraucher nicht die Aussage enthalten, Emissionswerte auf den geringsten technisch möglichen Wert zu reduzieren, sondern nur auf das technisch machbare Minimum, was bei den Fahrzeugen mit Stern damals technisch möglich gewesen wäre. Die Umwelthilfe habe dazu nicht genau dargelegt, was die Irritation der Verbraucher hervorrufe (Az.: 34 O 21/16 KFH).
Die DUH befindet sich seit langem mit verschiedenen Autoherstellern im Rechtsstreit um angeblich irreführende Werbung, zum Teil auch mit Erfolge vor Gericht – viele Klagen wurden ganz oder auch teilweise auch abgewiesen. Nicht alle Forderungen waren dazu jedoch im Bezug auf Dieselmotoren, teils wurde auch gefordert, das ein smart mit Benzinmotor ein Verbrauchsverbot erhalten soll.
Bild: Daimler AG