Aufgrund seines Sparkurs will der Automobilkonzern Daimler rund 1,4 Milliarden Euro einsparen. Dazu starten bereits im April erste Gespräche mit den Mitarbeitern über mögliche Abfindungen oder Frühpensionierungen. Erste Einzelheiten wurden den Beschäftigten in dieser Woche erstmals vom Gesamtbetriebsrat mitgeteilt.
Kündigungen bis Ende 2029 ausgeschlossen
„Jetzt geht es darum, auf die individuellen Fragen der Beschäftigten einzugehen, damit die beste Lösung für jeden einzelnen gefunden werden kann.“ – so ein Arbeitnehmervertreter. Ein Grundsatz dazu gilt jedoch und ist auch nicht verhandelbar: Es gilt das Freiwilligkeits-Prinzip, wonach niemand ein Angebot in Anspruch nehmen müsse. Die Unternehmensleitung und der Betriebsrat hatte sich vorab auf Maßnahmen geeinigt, mit denen in den sogenannten „indirekten Bereichen“ (d.h. nicht produktiven sowie produktionsnahen Bereiche) die Zahl der Arbeitsplätze – und somit die Kosten – reduziert werden sollen. Dies bezieht sich hierbei im Wesentlichen auf die Verwaltung des Unternehmens, jedoch nicht die Produktion selbst. Betriebsbedingte Kündigungen sind bis Ende 2029 ausgeschlossen.
Verschiedene Angebote
Nach unseren Informationen gibt es für die Tarifbeschäftigten in den indirekten Bereichen sowie in der Managerstufe E4 sowie E5 verschiedene Angebote: – vom Aufhebungsvertrag mit Abfindungsangebot (jeweils abhängig von Alter und Dauer der Betriebszugehörigkeit mit Stichtag 01.04.2020), über die Frühpensionierung ab 57 (Stichtag 01.04.2020).gibt es u.a. folgende weitere Möglichkeiten:
- Aufhebungsvertag mit Rentenzugang inkl. Abfindung für Mitarbeiter mit bereits bestehendem gesetzlichen Rentenzugang und noch mindestens zwölf Monate bis zur Regelsaltersgrenze (gilt für Zeitraum 1.4. bis 31.03.2021).
- verschiedene Altersteilzeitmodelle
- Befristete Arbeitszeitreduzierung: hier erhalten Beschäftigte, die ihre wöchentliche Arbeitszeit um mindestens 10 Stunden für drei Jahre reduzieren, eine einmalige Zahlung von vier Bruttomonatsentgelten. Bei einer Reduzierung von mindestens fünf Stunden sind es zwei Bruttomonatsentgelte.
Umsetzung
Grundsätzlich darf kein Kapazitätsersatz für die jeweilige Person erfolgen. Bei Aufhebungsverträgen und bei Frühpensionierung muss die betreffende oder gleichwertige Stelle entfallen. Bei allen Maßnahmen bedarf es zusätzlich der doppelten Freiwilligkeit, d.h. die Führungskraft und der Beschäftigte müssen gleichermaßen der jeweiligen Maßnahme zustimmen. Frühestens ab April 2020 werden Gespräche zu den Maßnahmen geführt, davor werden noch keine Maßnahmen bzw. Verträge umgesetzt. Beschäftigte mit sehr zeitnahen Rentenzugang erhalten noch vor April individuelle Informationen.
Bei der letzten Mercedes-Krise im Jahr 2005 hatte man Konzernmitarbeitern je nach Betriebsangehörigkeit übrigens noch bis zu 44 Brutto-Monatsgehälter als Abfindung geboten – jeweils vor Steuern. Damals konnte z.B. ein bis zu 39 Jahre alte Mitarbeiter mit vier Jahren Betriebszugehörigkeit – mit einen Gehalt von 3.200 Euro – mit einer Abfindung von 33.900 Euro rechnen, sofern er sich zum sofortigen Ausscheiden entschließen konnte. War ein Mitarbeiter hier 15 Jahre im Betrieb, erhielt er unter den gleichen Bedingungen 95.100 Euro.
Symbolbild: Mercedes-Benz AG