Aufgrund eines verlorenen Patentstreits vor dem Bundesgerichthof (BGH – mit Urteil vom 10. Mai 2016) wird es der Daimler AG nun untersagt, das bekannte AIRSCARF-System in Deutschland weiter zu bewerben, vertreiben oder ausliefern. Betroffen sind dabei sämtliche Modellreihen von Mercedes-Benz, wie S-Klasse Cabrio bzw. Coupé, E-Klasse Cabrio, SLC/SL oder AMG GT Roadster und C-Klasse Cabriolet. Fahrzeuge, die bis zum 9. Mai bezahlt wurden sind davon ausgenommen.
Für den Konzern ist der verlorene Prozess, der nach unseren Informationen bereits seit rund 10 Jahren über verschiedene Instanzen läuft, bitter. Zwei Vorinstanzen haben dabei wohl anders entschieden.
Kein weiterer Vertrieb, keine Auslieferung von AIRSCARF in Deutschland
Einen Rückruf für ausgelieferte Fahrzeuge mit AIRSCARF wird es nicht geben, dafür werden jedoch alle betroffenen Modelle aus dem Vertrieb genommen – was Neuwagen genauso betrifft, wie Gebrauchtfahrzeuge (wie z.B. SLS Cabrio).
Kundendienstmaßnahme folgt
Fahrzeuge von Mercedes-Benz, die in Deutschland noch nicht ausgeliefert worden sind und sich so noch im Eigentum und Zugriff des Unternehmens befinden, werden im Rahmen einer Kundendienstmaßnahme bearbeitet, dürfen aber aktuell weder gefahren noch gezeigt werden. Preislisten oder Prospekte ohne Hinweis, das AIRSCARF nicht in Deutschland erhältlich ist, dürfen nicht mehr an Kunden ausgegeben werden.
Das AIRSCARF-System wird in Deutschland bis zum Ablauf des Patentes am 25.12.2016 somit weder erhältlich sein, noch beworben. Eine genaue Anzahl der betroffenen Fahrzeuge ist nicht bekannt, das Vertriebsverbot gilt jedoch nur für Deutschland. Wir rechnen mit einer erneuten Bestellfreigabe ab 2017.
Bilder: Daimler AG