Bereits seit dem Änderungsjahr 19/2 ist die Armlehne im Fond in der B-Klasse (BR W247) keine Serienausstattung mehr und ist nur noch in Verbindung mit der Ausstattung der Fondsitze längsverstellbar erhältlich. Dies trifft grundsätzlich die Produktion des Modells ab Dezember 2019, theoretisch – praktisch aber erst die Modelle, welche (voraussichtlich) frühestens erst ab Januar 2020 das Werk verlassen.
Änderungjahr 19/2 greift ab Dezember 2019
Für B-Klasse Käufer, dessen Fahrzeug noch im Dezember 2019 produziert wird, läuft es im Grunde jedoch wie bisher – auch wenn das Fahrzeug bereits unter dem Änderungsjahr 19/2 produziert wird: das Modell erhält weiterhin in Serie die Armlehne im Fond (Code 400), ohne das diese im überhaupt mitbestellt worden ist bzw. in dieser Ausstattungskombination konnte. Grund dafür ist, das die Umstellung hierzu im Werk noch nicht umgesetzt wurde.
Mehr Serienausstattung – ohne Mehrpreis
Das beste dabei: betroffene Kunden trifft dieser „Umstand“ sogar ohne Mehrkosten, auch wenn man rechtlich keinen Anspruch auf diese Ausstattung hat. Kunden, welche die Fondsitze längsverstellbar mitbestellt hatten, erhalten dagegen keine Minderung im Kaufpreis.
Neben der ausklappbaren Armlehne im Fond beinhaltet das Ausstattungsmerkmal für die B-Klasse übrigens auch zwei integrierte Cupholder für Getränke.
Symbolbilder: Daimler AG