Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 17. November 2020 zugunsten der Mercedes-Benz Bank entschieden. In dem Verfahren ging es um die erste Musterfeststellungsklage in Deutschland, die die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. wegen vermeintlich fehlerhafter Vertragsklauseln zur Widerrufsfrist bei Kreditverträgen gegen die Mercedes-Benz Bank erhoben hatte.
Bundesgerichtshof: Klage vollumfänglich abgewiesen
Der BGH hat in seinem Urteil vom 17. November diese Klage aufgrund fehlender Klagebefugnis vollumfänglich abgewiesen. Damit schloss sich der XI. Zivilsenat des BGH der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Stuttgart aus dem Frühjahr 2019 sowie der Rechtsaufassung der Mercedes-Benz Bank an.
Über die Mercedes-Benz Bank AG
Die Mercedes-Benz Bank AG mit Firmensitz in Stuttgart gehört zu den führenden Autobanken in Deutschland. Mit rund 2.000 Mitarbeitern unterstützt die Mercedes-Benz Bank den Absatz von Daimler-Fahrzeugen und bietet rund einer Million Kunden Finanz- und Mobilitätsdienstleistungen wie Finanzierung, Leasing und Miete.
Im Direktbankgeschäft werden Festzins- und Tagesgeldkonten angeboten. Zudem vermittelt die Mercedes-Benz Bank Versicherungen und Kreditkarten. Die Leistungspalette von Daimler Mobility, dem weltweiten Mobilitäts- und Finanzdienstleister des Daimler-Konzerns, umfasst darüber hinaus auch Flottenmanagement unter der Marke Athlon. Daimler Mobility betreute zum Jahresende 2019 in weltweit mehr als 40 Märkten ein Vertragsvolumen von 162,8 Milliarden Euro. Auf die Mercedes-Benz Bank entfallen davon rund 26 Milliarden Euro.
Symbolbilder: Daimler AG