Klage gegen Mercedes wegen defekten Hochvoltbatterien bei EQA und EQB

Eine Rechtsanwaltskanzlei aus Stuttgart hat nun Klage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Grund sind die Hochvoltbatterien im EQA und EQB, die ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen. Trotz Rückruf und Software-Update durch den Hersteller bestehe weiterhin Brandgefahr.

Warnungen vor internen Kurzschlüssen

Auslöser der Klage ist ein offizieller EU-Warnhinweis („Safety Gate“, Meldung SR 01226/25 vom 4. April 2025). Danach kann es in bestimmten Hochvoltbatterien zu internen Kurzschlüssen kommen – mit der Folge einer Überhitzung bis hin zum Fahrzeugbrand. Betroffen sind aktuell Modelle der Baureihen EQA und EQB der Baujahre 2021 bis 2024. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) reagierte dazu bereits am 13. Februar 2025 mit einem Rückruf (Referenz 5496507). Laut der Kanzlei wurden Halter angewiesen, die Batterie vorübergehend nur noch bis maximal 80 Prozent zu laden. Mercedes stellte zudem ein Software-Update für das Batteriemanagementsystem bereit – ein Austausch der Batterie erfolgte jedoch nicht in allen Fällen.

Software-Update „nicht ausreichend“

Nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH behebt das Software-Update den eigentlichen Konstruktionsfehler nicht. Die Hochvoltbatterien, mutmaßlich vom Zulieferer Farasis Energy (Ganzhou) Co. Ltd., wiesen weiterhin gravierende Sicherheitsmängel auf. „Ein Software-Update kann einen physischen Defekt an der Batterie nicht reparieren“, so in der Mitteilung der Kanzlei. „Damit bleibt ein erhebliches Risiko für Brand und Wertverlust bestehen.

Die Klageschrift stützt sich dabei auf mehrer rechtliche Grundlagen und fordert u.a. eine Rückabwicklung des Kaufvertrags.  Dazu soll ein Produktsicherheitsverstoß (§ 3 ProdSG) vorliegen, die Batterie nicht den Sicherheitsnormen DIN EN 62619:2017 und VDE-AR-E 2510-50:2017 entspreche. Da das Fahrzeug erheblich von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht und das Software-Update den Hardwarefehler nicht behebe, soll zusätzlich ein Sachmangel nach $ 434 BGB vorliegen, wobei Mercedes mit der Reichweite und Ladeleistung geworben hat, obwohl das Fahrzeug faktisch eingeschränkt sei. Darüber hinaus wirft die Kanzlei Mercedes einen Verstoß gegen die EU-Typgenehmigungs-Verordnung (EU 2018/858) und ein mangelbehaftetes Qualitätsmanagement vor.

Bedeutung für Verbraucher und Hersteller

Der Fall könnte Signalwirkung für die gesamte E-Mobilitätsbranche haben. Sollte das Gericht entscheiden, dass Software-Updates ohne Hardware-Behebung nicht ausreichen, drohen Herstellern künftig deutlich höhere Haftungsrisiken. Für Mercedes steht nicht nur die technische Zuverlässigkeit, sondern auch das Vertrauen in die Marke auf dem Spiel. Premium-Fahrzeuge, die mit Sicherheit und Nachhaltigkeit werben, geraten durch solche Fälle unter besonderen Druck. Aber auch für Verbraucher ist die Lage weiterhin brisant – man sollte prüfen, ob sein Fahrzeug von der Rückrufaktion betroffen ist und ob ein Software-Update bereits installiert wurde – sowie ob Ansprüche auf Nachbesserung, Minderung oder Rücktritt bestehen.

Das Verfahren vor dem Landgericht Dortmund könnte eine Präzedenzentscheidung werden. Sollte das Gericht den Argumenten der Kanzlei folgen, droht Mercedes ein teurer Rückruf – und möglicherweise eine neue Diskussion über die Sicherheit von Elektrofahrzeugen insgesamt. Ob der Autobauer weitere technische Maßnahmen – etwa einen Batterietausch – einleiten wird, ist bislang offen.

Symbolbilder (zeigen EQA, EQB): Mercedes-Benz Group AG

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Carmatt
1 Stunde zuvor

Richtig so. Bei einem Verbrenner würde man die nicht-Nutzung eines Zylinders, eines Ganges oder eine Einschränkung der Drehzahl auch nicht klaglos akzeptieren oder eine Leistungs-Minderung per Software-Update. Klar ist der Batterietausch aus Hersteller-Sicht der finanzielle Worst-Case, aber vielleicht Anlass Qualitätssicherung und Zulieferer-Auswahl zu verbessern. Langfristig sollte eine der wichtigsten Komponentenmoderner Fahrzeuge vielleicht auch wieder Kernkompetenz der OEMs werden?