Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Ermittlungsverfahren wegen Vorteilsannahme gegen Eckart von Klaeden, Leiter External Affairs der Daimler AG, mangels hinreichenden Tatverdachts am 26.01.2015 nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
In dem am 23.10.2013 eröffneten Ermittlungsverfahren ergaben sich keinerlei Indizien, die den anfänglichen Tatverdacht hätten bestätigen können. Dies untermauert die Überzeugung der Daimler AG, dass alle Beteiligten korrekt gehandelt haben. Die Daimler AG begrüßt die Entscheidung der Staatsanwaltschaft.