Für bereits produzierte, aber noch nicht ausgelieferte Mercedes-Benz Fahrzeuge mit verbauten Airscarf ist nun eine Lösung in Sicht. Durch eine durchzuführende Kundendienstmaßnahme können auch diese Fahrzeuge an die Besitzer ausgeliefert werden, dabei bleibt der „Luftschal“ in den Sitzen optisch vorhanden, das System ist jedoch nicht mehr funktionstüchtig.
Kundendienstmaßnahme für produzierte Fahrzeuge
Die Lösung für die bereits produzierten Fahrzeuge mit Nackenföhn „AIRSCARF“ ist simpel: die Kundendienstmaßnahme besteht daraus, das man das System durch das Trennen der Stecker im Sitz selbst deaktiviert, dabei bleiben die Schaltelemente im Fahrzeuginnenraum weiterhin vorhanden, wobei das System verplombt wird. Wir erwarten im Dezember, – nach Ablauf der Lizenz – für betroffene Fahrzeuge eine erneute Kundendienstmaßnahme, wo das deaktivierte System wieder aktiv geschaltet wird.
Patent läuft Ende Dezember 2016 aus
Aufgrund des verlorenen Patentstreites ist es Mercedes-Benz aktuell weiterhin untersagt, das System – durch den Zulieferer – produzieren zu lassen, noch zu bewerben oder zu präsentieren.
Fahrzeuge der Typen SLC, SLK, S-Klasse Cabriolet, SL Roadster, oder E-Klasse Cabriolet und SLS AMG Roadster mit Airscarf sind demnach weiterhin nicht mehr in den Ausstellungsräumen der Händler zu finden, wie auch nicht am Gebrauchtwagenplatz. Eine Neuproduktion der Fahrzeuge mit AIRSCARF ist aktuell untersagt, solange der Konzern keine patentfreie Lösung dafür gefunden hat. Nach Ablauf des Patentes Ende Dezember 2016 erfolgt eine Weiterproduktion des Systems.
Bilder: Daimler AG