Der Active Brake Assist 5 im Actros: Details zur Funktionsweise

Der ABA 5, der ab Januar 2020 in allen neuen Actros und Arocs in Europa nicht mehr nur als Sonderausstattung erhältlich, sondern – wo ein Notbremsassistent gesetzlich gefordert wird – serienmäßig verbaut ist, arbeitet erstmals mit einer Kombination aus Radar- und Kamerasystem. Gegenüber dem 2016 präsentierten ABA 4 kann das neue System darüber hinaus auf sich bewegende Personen nicht mehr nur mit einer Teil-, sondern bis zu einer Fahrzeuggeschwindigkeit von 50 km/h mit einer Vollbremsung reagieren.

Und so funktioniert der ABA 5 im Detail:

Erkennt das ABA 5 System die Gefahr eines Unfalls mit einem vorausfahrenden Fahrzeug, einem stehenden Hindernis oder einer querenden, entgegenkommenden, in der eigenen Spur laufenden oder vor Schreck plötzlich stehenbleibenden Person, erfolgt zunächst eine optische und akustische Warnung des Fahrers. Reagiert der Fahrer nicht adäquat, leitet das System in einem zweiten Schritt eine Teilbremsung mit drei Metern pro Sekunde ein – das entspricht etwa 50 Prozent der maximalen Bremsleistung. Droht trotzdem eine Kollision, kann der ABA 5 innerhalb der Systemgrenzen eine automatische Vollbremsung ausführen. Zuletzt wird bei Stillstand automatisch die neue elektronische Feststellbremse eingelegt.

Wie seine Vorgänger übererfüllt auch der ABA 5 die gesetzlichen Anforderungen. Laut aktueller EU-Vorschrift muss der Notbremsassistent im Lkw seit November 2018 bei Bremsungen auf stehende Hindernisse die Geschwindigkeit um 20 km/h reduzieren, bei bewegten Hindernissen soll eine Kollision vermieden werden. Der ABA 5 kann dagegen innerhalb der Systemgrenzen eine automatisierte Voll­bremsung bis zum Stillstand auf stehende und bewegte Hindernisse sowie eine automatisierte Vollbremsung auf bewegte Personen bis zu einer Fahrzeug­geschwindigkeit von 50 km/h ausführen.

Fahrer bleibt weiterhin in der Verantwortung

Insgesamt ist der ABA 5 wie seine Vorgänger ein System, das den Fahrer unterstützen soll, die Gefahr einer Kollision zu minimieren und die Folgen eines Unfalls zu reduzieren oder diesen ganz zu verhindern. Der ABA 5 ist jedoch kein System zur Unterstützung autonomer Fahrvorgänge, die dem Fahrer eine Abwendung vom Verkehrsgeschehen ermöglichen. Daher trägt der Fahrer – entsprechend seiner gesetzlichen Verpflichtung – weiterhin zu jeder Zeit die volle Verantwortung für das sichere Führen des Fahrzeugs. Soll heißen: Er muss seine Fahrweise an das Verkehrsgeschehen anpassen und hierbei ständig – neben allen anderen Fahraufgaben – vor allem Abstand und Geschwindigkeit überwachen.

Seiner eigenen Einschätzung der Situation folgend, kann der Fahrer daher auch bei einer Warnung den ABA 5 per Fahrpedal, Blinker oder Kickdown übersteuern und damit die Warnung oder den automatischen Bremseingriff abbrechen. Eine Voll­bremsung wird aber nicht abgebrochen. Was das in der Vergangenheit immer wieder diskutierte Abschalten des Active Brake Assist anbelangt, ist die fünfte wie auch schon die vierte Generation grundsätzlich so ausgelegt und technisch so ausgereift, dass dieser Vorgang nur noch in seltenen Ausnahmefällen überhaupt sinnvoll ist. In der fünften Generation kann der Fahrer den ABA außerdem gar nicht mehr über einen Hardware-Schalter einfach abschalten, vielmehr müsste dies gezielt über das Menü im Bordcomputer erfolgen. In diesem Zusammenhang zeigen übrigens auch interne Untersuchungen von Mercedes-Benz Trucks, dass die Fahrer die Systeme in den seltensten Fällen abgeschaltet haben.

Bilder: Daimler AG

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André Greif
4 Jahre zuvor

Kann das sein, dass nach der 3. normalen Vollbremsung oder ABA5 Bremsung das Steuergerät ausgetauscht werden muss? So habe ich es gehört. Bisher musste nach der 3. ABA Notbremsung die Fehlermeldung ausgelesen werden

Simon
4 Jahre zuvor

Hallo, das Wichtigste zusammengefasst! Tiptop!

*Klugscheißermodus EIN*

„zweiten Schritt eine Teilbremsung mit drei Metern pro Sekunde ein – das entspricht etwa 50 Prozent der maximalen Bremsleistung.“
an der Stelle soll das bestimmt drei Meter pro Sekunde pro Sekunde heißen. oder drei Meter pro Sekunde², da es sich bei einer Bremsung um eine Beschleunigung handelt. Besser noch um eine negative Beschleunigung also vielleicht doch: minus drei Meter pro Sekunde².

*Klugscheißermodus AUS*

Grüße