Aufgrund vermeintlich unzulässiger Abgastechnik musste Mercedes-Benz auf Weisung des Kraftfahrbundesamtes bereits zahlreiche Diesel-Fahrzeuge zurückrufen. Jetzt klagt die Daimler AG vor dem Verwaltungsgericht Schleswig dagegen. Aktuell liegen drei Klagen der Mercedes-Benz AG vor.
Daimler zieht wegen Diesel-Rückrufe vor Gericht
Nach der Rechtsauffassung des Kraftfahrbundesamtes hat der Stuttgarter Autobauer bei hunderttausenden von Diesel-Modellen der Marke Mercedes-Benz eine unzulässige Abgastechnik eingesetzt. Gegen die erlassenen Rückruf-Aufforderungen des KBA kamen die Stuttgarter zwar nach, halten die Funktionen aber für zulässig. Das Unternehmen hatte bereits schon Widersprüche gegen die Bescheide eingelegt – jedoch ohne Erfolg: das KBA wies diese jeweils zurück. Bislang ist hier noch ein Vorgang offen, weil die Begründung des Unternehmens noch fehlt.
Erste mündliche Verhandlung nicht vor 2022
Die Daimler AG möchte die strittigen Fragen – wie vorab auch angekündigt – nun vor Gericht klären lassen. Die erste mündliche Verhandlung des Gerichts in Schleswig ist jedoch erst Mitte 2022 zu erwarten, zumal die Arbeitauslastung der Behörde bzw. der dortigen zuständigen 3. Kammer entsprechend hoch ist.