Die BMW Group und die Daimler Mobility AG haben heute bekanntgegeben, ihr Joint Venture PARK NOW Group an die EasyPark Group zu veräußern. Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt der vorherigen Genehmigung durch die zuständigen Behörden.
PARK NOW bietet Parkdienstleistungen
PARK NOW ist der Anbieter digitaler Parkdienstleistungen in der YOUR NOW Joint Venture-Gruppe der beiden Unternehmen, deren Angebot Dienstleistungen für Carsharing (SHARE NOW), Ride-Hailing und Routenplanung (FREE NOW/REACH NOW) sowie das Laden von Elektrofahrzeugen (CHARGE NOW) in Europa sowie Nord- und Südamerika umfasst. Das international tätige Unternehmen EasyPark, das über eine 20-jährige Erfahrung im Park-Geschäft verfügt, hat seine Absicht erklärt, PARK NOW zu übernehmen und seine Geschäftsaktivitäten im Rahmen der globalen Wachstumsstrategie weiter auszubauen.
Unter dem Dach der PARK NOW Group haben beide Eigentümer der YOUR NOW Joint Ventures in den letzten Jahren einen globalen Anbieter digitaler Park-Lösungen etabliert. PARK NOW ist in 11 Ländern mit den Marken RingGo, PARK NOW, Park-line und Parkmobile präsent. Die PARK NOW Group bietet in über 1.100 Städten ein breites Portfolio digitaler Dienstleistungen rund ums Parken an – sowohl in Parkhäusern als auch am Straßenrand. Kunden können Parkplätze online via App reservieren, buchen und bezahlen.
Mobilitätsdienstleister EasyPark
EasyPark ist ein schnell wachsender, europäischer Mobilitätsdienstleister, der das Parken als auch das Aufladen von Elektrofahrzeugen erleichtert. Mittels App können Nutzer Parkplätze und Ladesäulen finden, verwalten und bezahlen. Mit nahtlos integrierten, digitalen High-Tech Anwendungen unterstützt EasyPark seine Kunden – Unternehmen, Städte und Parkraumbetreiber – bei der Verwaltung, Planung und Führung von Parkhäusern und Parkplätzen in über 2.200 Städten in 20 Ländern in Europa und Australien. Das Unternehmen wurde von Deloitte in den Jahren 2019 und 2020 als eine der „Best Managed Companies“ ausgezeichnet.
Die Parteien haben vereinbart, die Bedingungen der Transaktion nicht offenzulegen. Die Veräußerung steht unter dem Vorbehalt der vorherigen Genehmigung durch die zuständigen Kartellbehörden.
Bild / Quelle: Daimler AG