Bezüglich der Abschaltung der Remote Dienste für ältere Baureihen mit 2G/3G-UMTS Kommunikationsmodul und unseres Artikels hat uns Mercedes-Benz eine offizielle Begründung zukommen lassen. Hierbei erklärt man auch, warum man die Live-Traffic Funktion weiterhin anbietet, während man auf die 2G-Nutzung der gewohnten Remote-Dienste verzichtet.
Live Traffic bleibt weiterhin buchbar
Ein Pressesprecher bestätigte uns nun auf Rückfrage, das man die Remote Dienste für Fahrzeuge mit 2G/3G-Kommunikationsmodul nicht mehr anbietet und entsprechend keine Abo-Verlängerung mehr ermöglicht. Die Live Traffic Funktion bleibt jedoch weiterhin unverändert als Dienst im Angebot.
Als Abgrenzung zur den Remote Diensten wurde uns mitgeteilt, dass die Live Traffic Daten sich gewöhnlich im 2-Minuten Takt über die vorhandene Mobilfunkanbindung updatet und ein teilweise fehlender Empfang dort für den Nutzer meist nicht bemerkbar ist. Die Stauanzeigen in der Navigation bleiben dazu weiterhin aktuell und werden notfalls über das nächstfolgende Update weiterhin aktualisiert.
Bei den Remote Diensten sei die Situation jedoch anders, wie uns der Sprecher erläuterte: „Wenn das Signal z.B. zur Aktivierung der Standheizung nicht ankommt, führt dies sofort zu einem negativen Kundenerlebnis. Dies wollen wir natürlich vermeiden. Somit kam es zu dieser [..] Entscheidung„. Die Begründung ist für uns soweit schlüssig und nachvollziehbar, fraglich bleibt jedoch ob eine komplette Abschaltung der bisher über 2G durchaus gut laufenden Dienste effektiv nicht zum größeren negativen Erlebnis für Fahrzeugbesitzer führt.
An Nachhaltigkeit und Kundenbindung muss man in Stuttgart vermutlich noch arbeiten, zumal das notwendige Backend für LTE-Module weiterhin im Betrieb bleibt. Zusätzlich hatte man die Produktion damals nur mit erheblicher Verzögerung auf das zukunftsfähigere LTE-Modul umgestellt (und dies zuerst lediglich als Option angeboten). Bei den smart EQ Modellen läuft die 2G/3G-Technik sogar noch bis Ende der Produktion 2024 vom Band. Eine Nachrüstung von Fahrzeugen auf LTE-Technik wird von Mercedes-Benz auch weiterhin nicht angeboten.
Remote Dienste nur mit befristeter Laufzeit
Mit Blick auf die AGBs bleibt es vermutlich rechtlich schwierig, hier Mercedes-Benz über den Rechtsweg für eine Verlängerung des Dienstes zu zwingen. Hierzu wird zwischen Diensten mit dauerhafter Freischaltung sowie Dienste mit Laufzeit unterschieden. Nur bei Mercedes me Produkten, die dauerhaft freigeschaltet werden, ist der Kunde nach dem Kauf zur dauerhaften Nutzung auf unbestimmte Zeit über die Lebensdauer des Fahrzeuges berechtigt.
Bei Diensten mit befristeter Laufzeit – wie im Falle der Remote Dienste – endet das Recht zur Nutzung gem. den AGB automatisch mit Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Hier verweist der Hersteller lediglich auf die Möglichkeit einer Beschwerde, die über das CAC in Maastricht abgewickelt werden (Tel. 0800 9 777 77 77 oder E-Mail: cs.deu@cac.mercedes-benz.com). “ Das Beste – oder Nichts!“
Symbolbilder: Mercedes-Benz Group AG