Für Neubestellungen der Mercedes-Benz G-Klasse ab 17. Januar 2022 verschickt das Unternehmen aktuell Anschreiben an Kunden, dass hierzu keine Auftragsbestätigung mehr erfolgen kann. Maßgeblich ist hierzu jedoch das Auftragseingangsdatum, nicht das Bestelldatum des Auftrags.
Anschreiben informiert über Nichtannahme
Kunden, die von einer Absage ihrer Bestellung betroffen sind, erhalten diese Tage ein entsprechendes Schreiben des Händlers, was uns selbst vorliegt. Darin spricht man einer „nicht abnehmenden Beliebtheit der G-Klasse“ sowie einer „unverändert sehr starken Nachfrage“.
„…Leider führt die weltweit stetig steigende Bestellzahl auch dazu, dass unser Produktionsvolumen der nächsten Jahre ausgeschöpft ist. Es tut uns leid, Ihnen daher mitteilen zu müssen, dass Ihnen die Mercedes-Benz AG Deutschland keine Auftragsbestätigung zu Ihrer Bestellung zusenden kann.“
Im Anschreiben verspricht man, weiterhin im engen Austausch mit dem Hersteller zu bleiben und den Besteller zu informieren, sobald sich die aktuelle Bestellsituation ändern sollte: „Wir haben Ihre Bestellung vorgemerkt und werden Sie bei entsprechender Verfügbarkeit exklusiv kontaktieren.“
Information erfolgt zeitnah
Gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mercedes-Benz AG für fabrikneue Kraftfahrzeuge kommt nach Punkt I.1 ein Geschäft erst mit der Annahme (Versand Auftragsbestätigung) innerhalb der jeweils gültigen Fristen zustande. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt. Durch das o.g. Schreiben informiert man also zeitnah über die Nichtannahme der Bestellung.
Die G-Klasse bleibt derweilen weiterhin im Onlinekonfigurator, jedoch wird hier zukünftig ebenso über die nun bestehende Bestellpause informiert.
Bilder: Mercedes-Benz AG