Im Kältemittelstreit zwischen der Daimler AG und Frankreich hat das oberste Verwaltungsgericht in Paris hat nun dem Stuttgarter Hersteller Recht gegeben und somit die einstweilige Verfügung vom August 2013 endgültig bestätigt. Frankreich muss die Kompaktfahrzeuge mit Stern von Mercedes weiterhin zulassen.
Das oberste französische Verwaltungsgericht hat nun die einstweilige Verfügung vom August 2013 entgültig bestätigt. Die Fahrzeuge von Mercedes-Benz, wurden von Frankreich zeitweise im Kältemittelstreit nicht mehr zugelassen, da die Kompaktmodelle vom Kraftfahrtbundesamt mit einem alten Kältemittel zertifiziert worden waren.
Als Begründung führte der Conseil d´Etat unter anderem die wirtschaftlichen Folgen der Daimler AG auf, der Eingriff des Umweltministeriums in Paris sei demnach nicht gerechtfertigt gewesen, zumal die Fahrzeuge in Frankreich nur eine geringe Auswirkung auf die Umwelt hätte. Daimler hatte im September 2012 nach einem Test mit R1234yf einen Autobrand an die Behörden gemeldet und weigerte sich später, das Mittel in seinen Fahrzeugen einzusetzen. Bereits im März 2013 hatte der Konzern sich mit BMW und VW geeinigt, schnellstmöglichst CO2 als Kältemittel einzusetzen. Bevor ein Einsatz von CO2 erfolgt, müssen die Konzerne jedoch neue Klimaanlagen entwickeln (Daimler möchte 2016 soweit sein).
Bild: Daimler AG