Nachdem die Umweltprämie gestartet worden sind, ist diese nun für mehrere Fahrzeuge von Mercedes-Benz nutzbar – aber auch Neufahrzeuge des smart electric drive der Baureihe 451 erhalten die Prämie ebenso, wie die B-Klasse 250 e, oder die C-Klasse C 350 e und C 350 e als T-Modell. PLUG-IN Hybrid erhalten 3.000 Euro Netto, reine Elektrofahrzeuge 4.000 Euro netto (jeweils zur Hälfte durch Bund und Hersteller).
Prämie für reine Elektrofahrzheuge, Brennstoffzelle und PLUG-IN Hybride
Grundsätzlich sind reine Elektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge bonusberechtigt, PLUG-IN Hybridfahrzeuge müssen jedoch grundsätzlich extern aufladbar sein sowie im CO2-Ausstoß maximal 50 g pro Kilometer betragen. Dabei gilt immer der CO2-Wert des Basis-Modells, auch wenn der CO2-Wert sich durch ggf. Sonderausstattung verschlechtern sollte. Als grundsätzliche Nettolistenpreis für das jeweilige Basismodell – ohne Sonderausstattung – darf hierbei zusätzlich maximal 60.000 Euro betragen.
Als Grundvoraussetzung für die Prämie gilt weiterhin:
- Erwerb ab 18.05.2016 oder später
- Erstzulassung auf den Antragsteller der Prämie
- Mindesthaltedauer 6 Monate (Prüfung durch Stichproben)
- Datum des Zuwendungsbescheides und Zulassung max. 9 Monate
GLC 350 e erhält keinen Umweltbonus
Nicht bonusberechtigt sind somit weder der GLE 500 e sowie der S 500 e – da beide Fahrzeugmodelle im Nettolistenpreis die Betragsobergrenze überschreiten. Aber auch der GLC 350 e erhält keinerlei Förderung: hier liegt der Grundpreis zwar unter der Betragsgrenze von 60.000 Euro, jedoch liegt der kombinierte CO2-Ausstoß für das Fahrzeug bei über 50 Gramm pro Kilometer.
Kommende Modelle grundsätzlich für Prämie möglich
Fahrzeuge, die zukünftig von Mercedes-Benz angeboten werden, sind übrigens ebenso grundsätzlich Bonusberechtigt, wie das im Frühjahr 2017 kommende smart electric drive Modell (als forfour sowie fortwo), sowie das PLUG-IN Modell der neuen Mercedes-Benz E-Klasse Limousine.
Bilder: Daimler AG