Die Daimler AG wird nach Abwägung aller Gesichtspunkte insbesondere der Gesundheit aller Teilnehmer und der Anordnung des zuständigen Gesundheitsamtes die ordentliche Hauptversammlung des Unternehmens nicht wie geplant am 1. April 2020 durchführen, sondern auf einen späteren Zeitpunkt im Jahr 2020 verschieben. Damit verbunden ist unvermeidbar eine entsprechende zeitliche Verschiebung des Gewinnverwendungsbeschlusses und der Dividendenauszahlung.
In Abhängigkeit vom weiteren Verlauf der Infektionswelle strebt die Daimler AG an, die Hauptversammlung zu Beginn des Monats Juli durchzuführen und erneut zur ordentlichen Hauptversammlung 2020 einzuladen.
Die Entscheidung wurde vor dem Hintergrund der weltweiten Ausbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2) getroffen. Das Robert-Koch-Institut und die zuständigen Gesundheitsbehörden in Deutschland gehen davon aus, dass in den kommenden Wochen die Infektionen nochmals signifikant zunehmen werden. Die Gesundheit der Aktionärinnen und Aktionäre sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch der beteiligten Dienstleister sowie der Gäste haben für das Unternehmen oberste Priorität.
Quelle: Daimler AG