Mercedes-Benz ändert erwartungsgemäß und parallel zur aktuellen Förderrichtlinie zum Umweltbonus die Zahlung des Herstelleranteils. Parallel zum voraussichtlichen Auslaufen von Umweltbonus und Innovationsprämiere für Plug-In Hybride nach dem 31.12.2022 streicht man zeitgleich den Herstelleranteil.
Bedingungen für den Entfall
Für Neubestellungen von Mercedes-Benz Plug-In Hybride mit Bestelldatum ab Juli 2022 sowie Lieferdatum ab dem Jahr 2023 kommt somit der Herstelleranteil am Umweltbonus bei Mercedes-Benz grundsätzlich nicht mehr zur Anwendung.
Geltende Ausnahmen
Sofern die Bestellung jedoch bis zum 30.06.2022 getätigt wurde, wird weiterhin der Anteil am Umweltbonus gewährt – und das sogar unabhängig vom Lieferdatum des Fahrzeuges.
Bei Plug-In Hybriden der A- & B-Klasse, die aufgrund der aktuell langen Lieferzeit und der kommenden Modellpflege neu bestellt werden mussten, kommt der Herstelleranteil am Umweltbonus ebenfalls weiterhin zur Anwendung – und auch hier ohne Berücksichtigung vom Lieferdatum selbst. Bei allen Neubestellungen und Lieferungen ab Juni bis Ende 2022 wird der Herstelleranteil ebenso weiterhin unverändert gewährt.
Und wenn der Bund die Förderung doch beibehält?
Im Falle einer Weitergewährung des Umweltbonus sowie der Innovationsprämiere für Plug-In Hybride vom Bund – entgegen der aktuellen Informationen -, würde Mercedes-Benz den Herstelleranteil jedoch unverändert beibehalten. Nach aktuellem Stand sieht es dafür aber nicht aus.
Symbolbilder: Mercedes-Benz Group AG