Mercedes-Benz sowie smart fördern die Elektromobilität auch nach dem Wegfall der staatlichen Förderung im Jahr 2024 weiter – jedoch unterschiedlich. Während Mercedes den staatlichen Anteil in den Januar fortführt, verlängert smart bis Ende März 2024 – aber nur für 50 % der staatlichen Förderung. Der Herstelleranteil an der Förderung bleibt hingegen unverändert.
Mercedes-Benz zahlt Kunden auch im Januar 2024 – neben dem Herstelleranteil – auch den ursprünglich zugesagten staatlichen Anteil – sofern das Fahrzeug bis zum 31. Januar 2024 bestellt, zugelassen sowie auch ausgeliefert wird. Ab Februar 2024 zahlt Mercedes-Benz dann nur noch den Herstelleranteil für Bestellungen, sofern die Bestellung vor dem 31. Januar 2024 vorgenommen – aber erst nach dem 1. Februar 2024 zugelassen wird. Für die Höhe der Förderung gelten die von der Bundesregierung ursprünglich für das Jahr 2024 vorgesehenen Wertgrenzen. Damit sind etwa verschiedene Ausführungen des EQA und des EQB förderfähig. Über eine weitere Förderung über den Februar 2024 hinaus, gibt es noch keine Angaben.
Auch smart geht im Januar beim Umweltbonus in die Verlängerung – und zwar gültig für alle Bestellungen bis Ende Februar 2024. smart will hierbei bei Privatbestellungen den staatlichen Anteil jedoch nur mit der Hälfte, d.h. mit 50 % der ursprünglichen Förderungshöhe, übernehmen. Wie es im nach Februar aussieht, ist bislang noch nicht bekannt.
Symbolbild: Mercedes-Benz Group AG / smart Europe GmbH