Beginnend mit der Produktion der V-Klasse Modellpflege im März 2024 stehen verschiedene Serien- und Sonderausstattungen noch nicht zur Verfügung. Anlaufbedingt trifft das vor allen auf Teile der Fondbestuhlung der V-Klasse und des EQV zu.
Ausstattungs-Einschränkungen im Fond
Die neue Fondbestuhlung für die V-Klasse bzw. für das neue EQV Modell von Mercedes-Benz stehen zum Produktionsstart der überarbeiteten Modellreihe nicht zur Verfügung. wodurch derweilen nur die bisher bekannte Bestuhlung der Vor-Modellpflege verbaut werden muss. Damit stehen jedoch die vorab beworbenen neue Funktionen für den Fond für den Kunden noch nicht zur Verfügung. So muss man im Fond auf die Sitzerkennung im Fahrzeug (via Spiralkabel bzw. RFID Modul) ebenso verzichten, wie auf die neue Sitzbelegungserkennung oder die Gurtwarneinrichtung für den Fond (Code J1A) mit elektrischen Gurtschluss.
Bekannte Bestuhlung der Vor-Mopf wird erstmal weiterverbaut
Ebenso noch nicht verfügbar ist der elektrische Gurtstraffer für den Fond (SG1 – grundsätzlich nicht für die Zweierliegebank des Marco Polo verfügbar) oder der Doppel-USB C Anschluss (grundsätzlich mit der Liegebank US3 kombinierbar). Statt der neuen i-Size Kennzeichnung am Sitz ist weiterhin der bekannte Umfang der ISO-FIX Anbindung verbaut. Interessant wird es auch hinsichtlich der Sitzklimatisierung im Fond – für die 1. und 2. Sitzreihe (Code H05+H07), dessen Umfänge ebenso noch nicht geliefert werden kann. Ab wann die Ausstattungen dazu verfügbar sein werden, sind noch nicht bekannt. Bereits verfügbar ist hingegen der neue Luxussitz für die 1. Sitzreihe (links, rechts, Code U90 bzw. U91).
Bilder: Mercedes-Benz Group AG