Im Dieselskandal um unzulässige Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen von Mercedes-Benz hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) einen bedeutenden juristischen Erfolg erzielt. Das Oberlandesgericht Stuttgart gab am 28. März 2024 der Musterfeststellungsklage in wesentlichen Punkten recht. Das Gericht bestätigte: Mercedes-Benz hat in bestimmten Fahrzeugmodellen unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut.
Die Klage des vzbv aus dem Jahr 2021 richtete sich gegen die Mercedes-Benz Group AG (vormals Daimler AG) und betraf rund 2.850 Personen, die sich der Klage angeschlossen hatten. Im Zentrum standen die Dieselmodelle GLC und GLK mit dem Motor OM651 (Euro 5 und Euro 6), die 2018 und 2019 vom Kraftfahrt-Bundesamt zurückgerufen worden waren. Laut Urteil waren die Fahrzeuge mit Abschalteinrichtungen ausgestattet, die lediglich auf dem Prüfstand gesetzeskonforme Abgaswerte erreichten – nicht jedoch im regulären Straßenverkehr.
Gericht erkennt vorsätzliches Verhalten an
Besonders deutlich fiel das Urteil bei den Euro-6-Modellen aus: Das Gericht sah ein vorsätzliches, sittenwidriges Verhalten des Herstellers. Betroffene können daher eine Rückabwicklung des Kaufvertrags oder Schadenersatz in Form eines sogenannten Differenzschadens verlangen – dieser liegt laut vzbv in der Regel zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises. Bei Euro-5-Modellen wurde der Einsatz unzulässiger Abschalteinrichtungen ebenfalls festgestellt, jedoch ohne Vorsatz. Hier ist zwar keine Rückabwicklung möglich, ein Differenzschaden kann dennoch geltend gemacht werden.
Verfahren geht weiter – Revision eingelegt
Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Sowohl der vzbv als auch Mercedes-Benz haben bereits Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Erst nach dem Urteil des BGH wird endgültig über die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen entschieden. Betroffene müssen diese dann jeweils individuell geltend machen.
vzbv sieht klares Signal für Verbraucherrechte
Ronny Jahn, Leiter des Teams Sammelklagen beim vzbv, erklärte: „Das Gericht bestätigt unsere Auffassung, dass Mercedes unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat. Damit sind wichtige Weichen für Schadenersatzansprüche gestellt.“ Aktuelle Informationen zur Klage und zur individuellen Durchsetzung von Ansprüchen finden sich auf der Website der Verbraucherzentrale: www.verbraucherzentrale.de.
Bilder: Mercedes-Benz Group AG