Mercedes-Benz hat nun für 3 Modelle – nachträglich – eine geänderte Fahrzeugzulassung vom Kraftfahrtbundesamt erhalten – und darf so nun auch weiterhin R134a in die Klimaanlagen füllen – für die A-Klasse (W176), die B-Klasse (W246) sowie für den SL (R231).
Die Daimler AG vertritt schon länger den Standpunkt, das die Verwendung des Kältemittels R1234yf gefährlich sei und möchte dafür weiterhin das Mittel R134a benützen – wenn auch die EU in Brüssel auf die Umsetzung der geltenden Richtlinien hinweist. Der Stuttgarter Hersteller hat nun Zeit für die Schlacht gewonnen, – und mittels Kraftfahrbundesamt (KBA) nachträglich geänderte Fahrzeugzulassungen für drei Modelle erhalten. Eine von Mercedes beantragte Erweiterung der Typgenehmigungen für die A-Klasse (W176), B-Klasse (W246) sowie für den SL (R231) sind nun genehmigt worden.
Mercedes-Benz hat für die Genehmigung der drei Modelle die Modelle älter gemacht, als diese sind – und darf so nun weiterhin das alte Kältemittel benützen. Welche Klimaanlage mit welchem Kältemittel benützt werden muss, hängt dafür vom Zeitpunkt der Typgenehmigung ab: Fahrzeuge, die nach 1. Januar 2011 die Typgenehmigung erhielten, müssen seit 1. Januar 2013 das neue Kältemittel R1234yf nutzen. Für die 3 Modelle hatte Mercedes zwar eine neue Typengenehmigung erhalten – nun entschied sich der Hersteller jedoch für eine nachträglich erweiterte Typgenehmigung und kann somit weiterhin das Kältemittel R134a nutzen.
Bild: Daimler AG