Aufgrund der Halbleiter-Problematik sind für bestehende Leasing-Verträge eine Vertragsverlängerung von 9 Monaten möglich.
Leasing-Verlängerung darf den 31.12.2022 nicht überschreiten
Die mögliche Leasing-Verlängerung gilt nun zusätzlich für Leasingverträge von Privatkunden sowie Existenzgründer, dessen Nachfolgemodell bzw. Leasingnachfolger sich verzögert, bis zu einem maximalen Vertragsende zum 31.12.2022. Für gewerbliche Kunden war die kurzfristige Verlängerung bereits möglich.
Sofern ein Vertrag bereits in Verlängerung ist, ist eine rückwirkende Vertragsanpassung jedoch nur für Gewerbekunden ohne Serviceleasing möglich, – für Privatkunden besteht diese Möglichkeit nicht.
Plus3-Finanzierungen nur maximal 6 Monate verlängerbar
Für Plus3-Finanzierungen gilt bei Privatkunden sowie Existenzgründer und Gewerbekunden weiterhin eine Verlängerung von max. nur 6 Monaten. Ab einer Verlängerung von 3 Monaten muss dazu eine Zusatzvereinbarung getroffen werden.
Symbolbild: Philipp Deppe / MBpassion.de