Normalerweise dreht sich bei den Kolleginnen und Kollegen in der Sitzfertigung im Neu-Ulmer Omnibuswerk von Daimler Buses alles um Stoffe und Nähte für Omnibussitze. Während der COVID-19-Pandemie sieht der Arbeitsalltag der Näherinnen und Näher jedoch etwas anders aus: Seit ein paar Wochen werden hier neben Sitzbezügen für Reise- und Überlandbusse bis zu 2.000 waschbare Mund-Nasen-Masken pro Tag genäht. 16 Nähmaschinen wurden hierfür umgerüstet. Unterstützt werden die rund 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von acht Auszubildenden, die in der vor Ort ansässigen Ausbildungswerkstatt eine Ausbildung zum Fahrzeuginnenausstatter bzw. zur Fahrzeuginnenausstatterin absolvieren.
Maske für die interne Nutzung im Unternehmen
Die Masken werden intern im Unternehmen genutzt und dienen beim aktuellen Wiederanlauf der Produktion als Schutzmaßnahme für Kolleginnen und Kollegen an verschiedenen Daimler-Standorten. Neben der Sitzfertigung und der Ausbildungswerkstatt in Neu-Ulm stellen auch weitere Fahrzeuginnenausstattungs-Bereiche sowie Ausbildungsstätten im Konzern waschbare Alltagsmasken her. Mit dem sukzessiven Hochfahren der Produktion läuft die Fertigung der Masken aus.
In der Neu-Ulmer Sitzfertigung arbeiten insgesamt 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für die am Standort ansässige Produktion von Reise- und Überlandbussen werden hier Sitzbezüge genäht, gepolstert und montiert. Mit der Produktion von Alltagsmasken möchte das Unternehmen den Eigenbedarf abdecken, da es für Schutzmasken in vielen Bereichen Engpässe gab und diese dringend benötigt wurden.
Schutz und Sicherheit der Mitarbeiter
Generell hat bei der Wiederaufnahme der Produktion der Schutz und die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter höchste Priorität. So wurde gemeinsam mit dem Betriebsrat ein umfassendes Maßnahmenpaket zum Infektionsschutz vereinbart, das an allen Bus-Standorten umgesetzt wird. Dazu gehören Hygiene- und Reinigungs-Standards sowie Regelungen zum Verhalten am Arbeitsplatz. Dort wo der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, besteht eine Tragepflicht von Mund-Nasen-Masken. Diese gilt außerdem in definierten Bereichen wie Verkaufsshops, beim Werksärztlichen Dienst oder in Bereichen mit viel Personenverkehr. Zudem gibt es je nach Arbeitsplatz Bodenmarkierungen, weitere Schutzausrüstungen, spezielle Beschilderungen sowie speziell angefertigte und installierte Plexiglasscheiben. Die Maßnahmen gelten für alle Mitarbeiter in der Produktion und in der Verwaltung.
Quelle/Bilder: Daimler AG