Die Daimler AG, ihre Tochtergesellschaft Mercedes-Benz Canada Inc. und weitere verbundene Unternehmen haben bei der kanadischen Verbraucher-Sammelklage „Kalra v. Daimler AG, Mercedes-Benz Canada Inc. (“MBC”), Mercedes-Benz USA, LLC (“MBUSA”) und Mercedes-Benz Financial Services Canada (“MBFS”) (zusammen „Daimler”)” eine Einigung über einen Vergleich erzielt, um das Verfahren einvernehmlich zu beenden.
Vergleich betrifft rund 83.000 Mercedes-Benz Diesel Fahrzeuge
Der erzielte Vergleich betrifft insgesamt rund 83.000 Mercedes-Benz Diesel-Pkw der Modelljahre 2009 bis 2016 und Mercedes-Benz Diesel-Sprinter-Vans der Modelljahre 2010 bis 2016 mit BlueTEC II Abgasreinigungssystemen, die an in Kanada ansässige Kunden verkauft oder verleast wurden. Der Vergleich steht unter dem Vorbehalt der finalen Zustimmung des Ontario Superior Court of Justice (Kanada), wo die Vergleichsvereinbarung eingereicht wurde.
Vergleich steht unter dem Vorbehalt der finalen Zustimmung
Daimler macht mit diesem Vergleich einen weiteren Schritt in Richtung Rechtssicherheit im Zusammenhang mit verschiedenen Diesel-Verfahren. Mit der Beilegung des Verfahrens werden langwierige streitige Auseinandersetzungen vor Gericht mit entsprechenden rechtlichen und finanziellen Risiken vermieden. Das Unternehmen bestreitet die wesentlichen Tatsachenbehauptungen und geltend gemachten rechtlichen Ansprüche der Kläger sowie der Mitglieder der Sammelklage. Durch den Vergleich wird die Sammelklage beigelegt, ohne festzustellen, ob es sich bei Funktionalitäten in den Fahrzeugen von Daimler um unzulässige Abschalteinrichtungen handelt.
Die geschätzten Kosten für die Beilegung der Verbraucher-Sammelklage betragen ca. 250,2 Mio. CAD (ca. 174,5 Mio. €).
Quelle: Daimler AG