Warngeräusche bei Elektroautos sind seit dem 1. Juli 2019 gesetzliche Pflicht. Eine EU-Verordnung schreibt den Einbau eines Geräuschgenerators vor. Die Richtlinie besagt dass zunächst in neu zertifizierten Hybrid-, Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen – auch LKW und Bussen – das Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) zum Schutz von anderen Verkehrsteilnehmern verbaut sein muss. In der EU ist das Warngeräusch bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h vorgeschrieben. Die Verordnung formuliert sehr detaillierte Rahmenbedingungen, wie ein AVAS-Sound klingen darf und wie nicht. Dies gilt zum Beispiel für die Mindest- und Maximallautstärke sowie für bestimmte Geräuschanteile.
Dem elektrifizierten Mercedes eine Stimme geben
Unter diesen und noch weit mehr Vorgaben arbeiten die Soundexperten im Akustikprüffeld im Mercedes-Benz Technologie Center (MTC) in Sindelfingen daran, dem elektrifizierten Mercedes eine Stimme zu geben. In den Außengeräuschprüfständen wird mit speziellen Mikrofonen für jedes Elektromodell ein individuell abgestimmter E-Sound entwickelt. Bis das Ergebnis perfekt ist, wird immer wieder simuliert, gemessen, bewertet und bis ins Detail optimiert. Für die anschließenden Testfahrten ist zusätzlich ein überaus sensibler Begleiter dabei – der Kunstkopf. Er zeichnet feinste Geräusche auf und kommt dem menschlichen Hören dabei beeindruckend nah.
Andere Länder, andere Sitten
Für die EU, Japan und China unterscheidet sich der Mercedes-Benz AVAS-Sound nur gering. Für die USA gelten andere Anforderungen, zum Beispiel an die Lautstärke. Außerdem muss das Fahrzeug bereits im Stand bei eingelegtem Gang ein Geräusch erzeugen, das bis 30 km/h lauter wird. Die Abschaltbarkeit des AVAS durch den Kunden ist in nahezu allen Ländern untersagt.
Quelle: Daimler AG