Klage wegen Höhe der Bezahlung von Daimler-Betriebsräten abgewiesen

Das Stuttgarter Arbeitsgericht hat am gestrigen Freitag eine Klage um die Höhe der Bezahlung von Betriebsräten der Daimler AG abgewiesen, da diese teils unbegründet oder unbegründet waren. 6 Arbeitnehmervertreter wollten sich dagegen wehren, dass der Konzern einige Kollegen des 43-köpfigen Gremiums in Untertürkheim zu viel zahlt.

Die Vergütung der Betriebsratsmitglieder richte sich nach den Funktionen innerhalb des Gremiums – und entspreche angeblich hier nicht den gesetzlichen Vorgaben. Die Höhe der Bezüge richte sich nach Gerichtsangaben jedoch nach verschiedenen internen Vorgaben des Konzerns. Parallel wurden von den Klägern moniert, das die Vereinbarung zur Vergütung der Mehrarbeit nicht passe. „So kann dem Arbeitgeber nicht für alle Zeiten und in allen Varianten untersagt werden, pauschale Regelungen für die Mehrarbeitsvergütung von Betriebesräten aufzustellen“ – so das Arbeitsgericht. Der Konzern hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und hatte bevorstehende Neuwahlen als Grund für den Rechtsstreit vermutet.

Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg eingelegt werden,- bereits in der mündlichen Verhandlung hatte der Kläger-Anwalt angekündigt, im Falle einer Niederlage die nächste Instanz anzurufen.

Bild: Daimler AG