Entgegen der Mercedes-Benz S-Klasse sowie dem Mercedes-Benz EQS wird die kleinere Variante des EQE bis auf weiteres keine Funktionen für hochautomatisiertes Fahren der Stufe 3 erhalten. Der DRIVE PILOT bleibt somit bei Mercedes-Benz der Oberklasse vorbehalten.
EQE ohne DRIVE PILOT
Das kommende EQE Modell als Gegenpart zur E-Klasse wird von Mercedes-Benz nicht mit den hochautomatisierten Fahrfunktionen des DRIVE PILOTs ausgerüstet. Wer die optionale Ausstattung will, muss dazu zukünftig weiterhin auf den EQS oder die neue S-Klasse sowie dessen Maybach-Variante ausweichen. Inwieweit das kommende EQS SUV Modell dann mit dem System angeboten wird, ist uns noch unbekannt.
Mit dem DRIVE PILOT von Mercedes-Benz übernimmt das System für eine unbestimmte Zeit gewisse Fahraufgaben. Der Fahrer kann derweilen die Hände vom Lenkrad nehmen und sich anderen Tätigkeiten zuwenden – muss aber jederzeit bereit sein, die Kontrolle über das Fahrzeug wieder zu übernehmen, wenn sich der Stau auflöst oder das Fahrzeug dazu auffordert.
Meilenstein bleibt der Oberklasse erstmal vorbehalten
Mit dem DRIVE PILOT setzt Mercedes-Benz einen Meilenstein und ist gleichzeitig der erste Automobilhersteller weltweit, der diese Funktion in seine Fahrzeuge verbauen darf. Zuvor hatte bereits Audi ein ähnliches System für seinen A8 vorgestellt, erhielt dazu jedoch keine Freigabe. BMW wollte mit dem Elektrofahrzeug iX dieses Jahr noch nachziehen, die Umsetzung lässt jedoch noch auf sich warten. Der US-Autohersteller Tesla mit dessen „Autopilot“ rangiert auf Level 2 und basiert dazu lediglich auf ein nur kamerabasiertes System. Auf ein LIDAR-System will der US-Autobauer mit Rückblick auf die hohen Kosten verzichten.
Mercedes-Benz hat seine Hausaufgaben für die weltweit erste Typgenehmigung anders angegangen. So hat das Kraftfahrbundesamt am 2. Dezember 2021 die Typgenehmigung im Bereich des automatisierten Fahrens für ein automatisches Spurhaltessystem („Automated Lane Keeping System“ – kurz: ALKS) für ein Fahrzeug von Mercedes-Benz auf Basis der UN-Regelung Nr. 157 erteilt. Die internationale Regelung definiert die harmonisierten Sicherheitsanforderungen an automatisierte Spurhaltesysteme.
Bilder: Mercedes-Benz Group AG