Sowohl Mercedes-Benz wie auch smart haben den staatlichen Anteil des Umweltbonus für Bestellungen übernommen – jedoch nur noch bei Bestellungen bis Ende 2023, sofern er vom Staat nicht mehr übernommen wird. Dabei gibt es aber Einschränkungen hinsichtlich Bestell- und Zulassung.
Blick auf Mercedes-Benz
Mercedes-Benz zahlt für Privat-Bestellungen bis 31. Dezember 2023 weiterhin den Umweltbonus, sofern die Fahrzeuge auch noch 2023 geliefert und zugelassen werden. Für Aufträge, die erst 2024 ausgeliefert werden können, sowie für Neuaufträge ab Januar 2024 zahlt Mercedes-Benz nur noch den reduzierten Herstelleranteil für 2024 – aber keinen Ausgleich mehr für den staatlichen Anteil der Umweltprämie. Weitere Änderungen dazu sind bislang noch nicht bekannt.
Umweltbonus bei smart nach Zulassung
Bei smart sieht es ähnlich, aber noch ein wenig kundenfreundlicher, aus. So zahlt smart an Privatkunden bis zum 31.12.2023 ebenso den ursprünglichen staatlichen Anteil des Umweltbonus, sofern die Fahrzeuge auch bis 31.12.2023 bestellt werden. Für Bestellungen im Jahr 2023, die jedoch erst 2024 ausgeliefert und zugelassen werden können, zahlt smart – und das im Gegensatz zu Mercedes-Benz – auch den reduzierten staatlichen Umweltbonus aus. Beide Hersteller wollen den reduzierten Herstelleranteil hingegen weiterhin übernehmen. Ob smart für Bestellungen ab 2024 ebenso einen staatlichen Anteil übernehmen wird, wollte man uns auf Rückfrage nicht bestätigen.
Fahrzeugbestellung
Wer seine Fahrzeugbestellung von Mercedes-Benz also noch dieses Jahr erhält – und auch noch 2023 zulassen kann, ist bei der Marke mit Stern auf der sicheren Seite. Ebenso kann man hier noch Bestandsfahrzeuge erwerben, bei dessen Erstzulassung im Jahr 2023 man ebenso den Umweltbonus erhalten kann. Bei smart wird der Umweltbonus auch 2024 ausbezahlt, sofern das Fahrzeug noch 2023 bestellt wurde – die Höhe der „Förderung“ richtet sich dann nach dem Zulassungstag. Wer sich also noch überlegt, ein Elektroauto mit Förderung zu bestellen, kann demnach noch 2023 bei smart mit dessen smart #1 und smart #3 zugreifen. Bei Mercedes muss es ab jetzt in 2023 ein E-Neuwagen aus dem Bestand sein.
Symbolbilder: smart Europe GmbH / Mercedes-Benz Group AG