Wegen der Weigerung, das aus Daimler-Sicht gefährliche Kältemittel 1234yf für Klimaanlage einzusetzen, droht dem Stuttgarter Konzern ab Januar 2013 gar eine Strafe.
Die Weigerung, das Kältemittel 1234yf für die Klimaanlagen einzusetzen, könnte für die Daimler AG teuer werden. Zwar könnte sich das Gemisch bei einem Unfall im Motorraum entzünden – und potenziell ein tödliches Gasgemisch freisetzen, so die Stuttgarter, doch ist nach EU-Vorschrift ab 2013 ein Kältemittel zu benützen, das einen bestimmten Grad der Klimagefährdung nicht überschreitet. Aktuell ist diese Vorgabe nur beim 1234yf-Mittel der Fall.
Nach Informationen der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ soll es nach einem Rechtsgutachten des Deutschen Bundestages „verhältnismäßige, wirksame und abschreckende Sanktionen“ geben, um die EU-Richtlinien ab Januar 2013 einzuhalten. Bei der Konzernmarke Mercedes-Benz ist u.a. die neue A-Klasse (W176) und B-Klasse (W246) betroffen, dessen Typgenehmigung entzogen werden könnte.
Wir berichteten bereits im September davon, das der Konzern das Mittel 1234yf nicht einsetzt. Die Daimler AG hat den zuständigen Behörden dazumal bereites Untersuchungsergebnisse zur Verfügung gestellt, die den sicheren Einsatz des neuen international anerkannten Kältemittels R1234yf in Frage stellen. Der Konzern setzte seitdem das bewährte Kältemittel R134a weiterhin ein.
Bild-Quelle: Daimler AG