Erlkönig: Neue Eindrücke vom T-Modell der kommenden C-Klasse

Während im zweiten Quartal 2021 die Stufenheck-Limousine der neuen C-Klasse startet, folgt das T-Modell der neuen Baureihe 206 erst einige Monate später.

Die neue C-Klasse erhält rund zwei Zentimeter mehr Radstand, jedoch nur wenig mehr Außenlänge und Breite. Gegenüber der neuen Generation der S-Klasse erwarten wir in der C-Klasse keine nennenswerte Gewichtsreduzierung.

Im Interieur wird man sich von de klassischen Instrumententafel verabschieden, dafür bekommt man nun ein frei stehenden Display hinter dem Lenkrad sowie einen großen, zentralen Monitor – der regelrecht in die Mittelkonsole einfließt. Gegenüber der S-Klasse befinden sich in der C-Klasse Basisvariante die Steuerungs-elemente für die Klimaanlage nicht im Monitor selbst, sondern erhalten ein eigenes Bedien-Panel. Beim T-Modell wächst der Laderaum von 460 bis 1480 Liter auf knapp 500 bis 1600 Liter.

Bei den Antrieben wird man den üerarbeiteten M 254 Benziner aus der E-Klasse anbieten, der u.a. den elektrisch angetriebenen Verdichter sowie den integrierten Startergenerator des Sechszylinders M 256 übernimmt – dann jedoch in einer überarbeiteten zweiten Generation. Neben der 272 PS Variante (+ 20 PS Boost) folgenden auch kleinere, leistungsschwächere Varianten. Die EQ-Plug-In Hybride der C-Klasse erhalten größere Akkus mit rund 17 kWh, um die elektrische Reichweite von aktuell 55 auf über 70 km zu steigern.

Den V6 im bisherigen C 43 von Mercedes-AMG wird durch den AMG-eigenen Vierzylinder M 139 ersetzt, welcher mit einem speziellen elektrischen Turbolader ausgerüstet wird. Die Leistung wird hier bei rund 430 PS liegen. Der C 63, der voraussichtlich im Jahr 2022 kommen wird, erhält ebenso einen Vierzylinder, hier mit einen Plug-In Antriebsstrang mit kleiner Batterie mit rund 500 PS und mehr.

Mercedes Erlkönig C-Klasse S206 T-Modell * C-Class Estate S206 2021 prototype * 4K SPY VIDEO

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Bilder: Jens Walko / walko-art.com

20 Kommentare
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Stefan Camaro
3 Jahre zuvor

Dieses mal sind die technischen Änderungen weit mehr interessant als das neue Design.
Den Sound der bisherigen 43er und 63er Modelle werde ich bereits vermissen. Vor allem wenn man die mit dem neuen A45 vergleicht.

Tobias Genannt
3 Jahre zuvor

Ist schon bekannt wie die Batterie in den Hybrid-Modellen untergebracht ist? Ist das auch wieder so ein Block der den halben Kofferraum einnimmt?

Markus Fuchs
Reply to  Tobias Genannt
3 Jahre zuvor

würde mich auch interessieren….

VG Markus

Gino Manthey
3 Jahre zuvor

Sound ist aktuell ja sowieso nicht mehr gewünscht, sondern eine Belästigung.

Aber man muss schon schmunzeln, wenn der 4 ender der neue Brot und Butter Motor bei AMG wird.

Fabian
3 Jahre zuvor

Mich stört das mit dem fehlenden Sound auch.
Hatte zuletzt einen C63S ohne OPF. Wahnsinn.
Allerdings muss man auch sagen:
Zu laut, wenn du so jemanden als Nachbarn hast und der früh los muss… sinnfrei.

AMG und Co. haben die Lücken im Messverfahren maximal ausgereizt und nun ist eben Feierabend. Hätte man ahnen können.

Snoubort
3 Jahre zuvor

„Und die Testwagenpreise: Audi € 93.190,- und Mercedes € 83.113,- “ – Psst, wenn der Ola das liest….

Elke
Reply to  Snoubort
3 Jahre zuvor

Da gebe ich dir recht. Auf 6 Jahre Abgeschrieben und dann schön weiter Verkauft ist da nix.

Snoubort
Reply to  Snoubort
3 Jahre zuvor

Du hast natürlich recht, dass sich hier alle preislich nicht viel geben – allerdings hat sich in den letzten Jahren in der ganzen Branche ein komischer Überbietungswettkampf bei 1. UPEs und 2. Rabatten eingespielt – sprich de offiziellen Preise haben generell nichts mehr mit den „echten“ / durchschnittlichen Transaktionspreisen zu tun (schon gar nicht bei Leasingraten). Und natürlich wird der durchschnittliche Rabatt bei Audi z.B. erheblich höher liegen – einfach weil viel mehr Kunden in Rahmenabkommen der VAG passen (was nicht gleichzusetzen damit ist, wieviel Rabatt der Einzelkäufer erhält).
Ich habe auch generell kein Problem damit, wenn Daimler teuer / teurer ist, nur damit, wenn man gleichzeitig Preise (im Tausender-Bereich) erhöht und die Produktqualität/-eigenschaften bzw. „das Besondere“ (im Centbereich) reduziert.

Joachim
3 Jahre zuvor

So, dann lesen wir doch mal die beiden Leitsätze des Urteils:
„Gericht / Entscheidungsdatum: OLG Karlsruhe, Beschl. v. 27.03.2020 – 1 Rb 36 Ss 832/19

Leitsatz: 1. Der fest im Fahrzeug der Marke Tesla eingebaute Berührungsbildschirm (Touchscreen) ist ein elektronisches Gerät i.S.d. § 23 Abs. 1a S. 1 u. 2 StVO, dessen Bedienung dem Kraftfahrzeugführer nur unter den Voraussetzungen dieser Vorschrift gestattet ist, ohne dass es darauf ankommt, welchen Zweck der Fahrzeugführer mit der Bedienung verfolgt.
2. Auch die Einstellung der zum Betrieb des Kraftfahrzeugs notwendiger Funktionen über Touchscreen (hier: Einstellung des Wischintervalls des Scheibenwischers) ist daher nur gestattet, wenn diese mit einer nur kurzen, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepassten Blickzuwendung zum Bildschirm bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen verbunden ist.“
Mein Fazit : Ich glaube, dass nochmalige Nachdenken kann man sich ersparen, wenn man das Ganze vollständig zu Ende denkt und liest.
Natürlich darf man unter den genannten Bedingungen der kurzen „Blickabwendung“ auch nur z.B. die Klimatisierung im aktuellen E-53 Coupe einstellen oder im Menü blättern.
Da hat doch wirklich einer gedacht, er könnte mit so einer billigen Begründung seine Schadensersatzpflicht mindern.
Also alles halb so wild.

Joachim
3 Jahre zuvor

Ich lese nirgendwo, dass „das Bedienen eines Touchscreens während der Fahrt“ verboten ist.

Joachim
3 Jahre zuvor

So, dann lesen wir doch mal die beiden Leitsätze des Urteils:
„Gericht / Entscheidungsdatum: OLG Karlsruhe, Beschl. v. 27.03.2020 – 1 Rb 36 Ss 832/19

Leitsatz: 1. Der fest im Fahrzeug der Marke Tesla eingebaute Berührungsbildschirm (Touchscreen) ist ein elektronisches Gerät i.S.d. § 23 Abs. 1a S. 1 u. 2 StVO, dessen Bedienung dem Kraftfahrzeugführer nur unter den Voraussetzungen dieser Vorschrift gestattet ist, ohne dass es darauf ankommt, welchen Zweck der Fahrzeugführer mit der Bedienung verfolgt.
2. Auch die Einstellung der zum Betrieb des Kraftfahrzeugs notwendiger Funktionen über Touchscreen (hier: Einstellung des Wischintervalls des Scheibenwischers) ist daher nur gestattet, wenn diese mit einer nur kurzen, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepassten Blickzuwendung zum Bildschirm bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen verbunden ist.“
Mein Fazit : Ich glaube, dass nochmalige Nachdenken kann man sich ersparen, wenn man das Ganze vollständig zu Ende denkt und liest.
Natürlich darf man unter den genannten Bedingungen der kurzen „Blickabwendung“ auch nur z.B. die Klimatisierung im aktuellen E-53 Coupe einstellen oder im Menü blättern.
Da hat doch wirklich einer gedacht, er könnte mit so einer billigen Begründung seine Schadensersatzpflicht mindern.
Also alles halb so wild.

Helge
3 Jahre zuvor

@Joachim
Hier steht alles drin
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__23.html

Zitat: Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme

Und Berührungsbildschirme dürften wohl Touchdisplays sein. Insofern hat Aloys recht.

Joachim
Reply to  Helge
3 Jahre zuvor

Frage: Bist Du denn nicht Willens den 2. Leitsatz des OLG zu lesen?
Also nochmal der 2. Leitsatz des Gerichtes lautet:

„Leitsatz 2. Auch die Einstellung der zum Betrieb des Kraftfahrzeugs notwendiger Funktionen über Touchscreen (hier: Einstellung des Wischintervalls des Scheibenwischers) ist daher nur gestattet, wenn diese mit einer nur kurzen, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepassten Blickzuwendung zum Bildschirm bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen verbunden ist.”

!!!Das ist ja wohl eindeutig!!!

Es bestreitet doch niemand, das ein Touchscreen zur Unterhaltungselektronic gehört!!!! Das steht doch auch im 1. Leitsatz des OLG. Also was soll diese Wiederholung??
Außerdem ist es ein Beschluss und kein Urteil. Bitte die Unterschiede googlen!! Ist juristisches Grundwissen, also leicht zu finden.

Helge
Reply to  Joachim
3 Jahre zuvor

@Joachim
Nichts Anderes habe ich geschrieben.
Touchbildschirme sind dürfen nur in engen Grenzen während der Fahrt vom Fahrer bedient werden, solange man nicht abgelenkt wird, ums mal umgangssprachlich auszudrücken.

Daraus kann man aber nicht automatisch ableiten, was Du oben geschrieben hast.
Zitat: „Ich lese nirgendwo, dass “das Bedienen eines Touchscreens während der Fahrt” verboten ist.“
Denn das hört sich schon irgendwie wie eine Art „generelle Erlaubnis“ an, und das ist es eben nicht, sondern nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen.
Somit überwiegt wohl eher das Verbot als die Erlaubnis.

Und wenn man das nun auf die Praxis bezieht, ist kaum davon auszugehen, daß man alle Funktionen z.B: eines MBUX-Systems als Fahrer per Touch (also nicht mit Sprache) bedienen kann, Mit „kurzer Blickzuwendung“ ist da nämlich nichts.. Vorallem wenn man an die vielen Untermenüs denkt. Daher gibt es ja auch die Sprachbedienung.
Jetzt kann man sich natürlich streiten, was kurz ist und was lang. Bei Autobahntempo ist eine Sekunde schon manchmal zu lang, wenn man bedenkt, wieviel Meter da das Auto je nach Geschwindigkeit dann zurücklegt.

viano 3.5
Reply to  Joachim
3 Jahre zuvor

ist doch egal was in sonem Tesla passiert ,halt dich an die Bedienungsanleitung vom Benz ,notfalls Maastrich CAC fragen .So wie sich manche Nichtmercedes bedienen und fahren lassen ,würde ich die ganz von der Strasse nehmen 🙂

Snoubort
Reply to  Joachim
3 Jahre zuvor

😉

Phil
3 Jahre zuvor

Wer ein Fahrzeug mit Touchscreen mag oder vielleicht meint, ein solches zu brauchen, mag sich eines kaufen. Ich werde das jedenfalls nicht tun, falls nicht eine Sprachbedienung oder weitere Alternativen im Fahrzeug zur Verfügung stehen. Mir geht es nicht um Moden (etwa weil andere etwas auch haben), sondern ausschließlich um Ergonomie und damit um Sicherheit. Während der Fahrt möchte ich jedenfalls nicht nach der gewünschten Ebene im Menu und dann nach dem zutreffenden virtuellen Button suchen. Ich halte das für keinen Gewinn an Bedienungsfreundlichkeit, sondern gar für gefährlich; im Stand oder für den Beifahrer mag dies anders sein.
Sollte der Trend zu dem, was ich als ergonomische Unvernunft empfinde, anhalten, kann ich mich immer noch in Kaufzurückhaltung üben; die bislang eingekaufte Qualität müsste im Ernstfall für den Rest meines Autofahrerlebens ausreichen. Man mag mich gerne für old fashioned halten, aber immerhin war ich in der Lage, -notgedrungen- teilweise von meinem geliebten DVD-Wechsler auf Spotify auszuweichen. Meinem subjektiven Empfinden nach kann man ein hochwertiges Soundsystem mit letzterem aber nicht mehr optimal nutzen.

viano 3.5
3 Jahre zuvor

Ich würde erstmal abwarten .Wenn der Benz was Neues hat , ist es meistens schon gut ,,insbesondere dann in der Nacht , Ambientelicht /Grafik etc. .Von Tesla und ähnlichen würde ich zur Vorsicht raten , wer weiß , was da nun wieder konkret war .Alleine das (für mich) grausige I Drive im E65 Bmw oder die Micky Maus Kinos von diversen anderen Fahrzeugherstellern ,da sieht man schon den Unterschied zum Stern. Is jedenfalls meine Meinung .

Biene Maus
3 Jahre zuvor

99% fahre jeden Tag nur zur Arbeitsstelle. Hören den gleichen Radiosender.
Temperatur der Klimaanlage ist einmalig Eingestellt und wird nie geändert.
Siehe Sitzverstellung, Knöpfe und Einstellungen im Auto sind nur Möglichkeiten
Bildschirme und Softwaresystem sind billiger als Plastikknöpfe usw.
Die Neue S-Klasse ist ein Einsparungsprojekt mit Luxus Anschein.
Die Neue C-Klasse ist für Mercedes Kasse machen.
Keine Sorge es wird sich verkaufen.

HJ6102
3 Jahre zuvor

Nur mal am Rand, der juristische Unterschied zwischen Beschluß und Urteil ist rein formal sprachlich: Ein Urteil ergeht nach mündlicher Verhandlung, ein Beschluß ohne mündliche Verhandlung. Die rechtliche Wirkung ist aber identisch.

Ein sehr interessantes Urteil, jetzt müssen einige Hersteller nachdenken, ob sie wirklich so stark auf Touchscreens setzen wollen. Ich war nie ein Fan davon, schon wegen der Fingerabdrücke.

Zu den MB-Motoren in der neuen C-Klasse: Da muß ich wirklich über einen Wechsel zu BMW nachdenken, schade, ich liebe meinen C43, aber der M340 ist ein 6-Zylinder, ein C43 mit 4-Zylinder stinkt dagegen vom Image ab, das kauft doch niemand mehr…