E-Klasse Taxi- und Mietwagenmodelle nun auch mit 6-Zylinder Motorisierung

Seit 25. September 2018 ist die E-Klasse als Taxi- und Mietwagenmodell auch als 6-Zylinder Benzin- sowie Diesel-Motorisierung erhältlich – als 4 x 2 sowie 4 x 4 selbst u.a. als E 400 d 4MATIC All Terrain.

E-Klasse Limousine und T-Modell als Taxi-Variante

Für die E-Klasse Limousine und T-Modell sowie als All Terrain Variante steht nun der E 400 d 4MATIC als Taxi und Mietwagenmodell zur Verfügung, wie auch der E 450 4MATIC für Limousine und T-Modell (W / S 213). Für diese Motorisierungen können sämtliche Taxi-Austattungen (Vorrüstung Taxi / Mietwagen) mitbestellt werden, wenn auch das Sondermodell „Das Taxi“ nicht für alle Varianten zur Verfügung steht. Die All Terrain Variante der E-Klasse ist u.a. nicht in hellelfenbein lieferbar.

Optional Sport Style Paket verfügbar

Optional kann für die 6-Zylinder Varianten der E-Klasse das neue Sport-Style Angebot bestellt werden, welches u.a. 17 “ Leichtmetallräder im 10-Speichen Design oder alternativ im 5-Speichendesign sowie eine Chromlamelle an der Frontschürze umfasst. Die Zierelemente sind hier Schwarz hochglänzend am hinteren Stoßfänger – im Interieur gibt es eine Mittelkonsole in Holz sche schwarz offenporig, während die Türen weiterhin ein Zierelement in Silber erhalten. Weiteres Bestandteil des Sport-Style Paketes sind eine Sportpedalanlage sowie ein Innenhimmel in schwarz. Bei Taxametervorrüstung wird der Innenhimmel in kristallgrau geliefert.

Symbolbilder: Daimler AG

6 Kommentare
Älteste
Neueste Meist bewertet
Inline Feedbacks
Betrachte alle Kommentare:
Stefan
5 Jahre zuvor

Was bedeutet Mietwagenmodelle?
Unterscheiden diese sich von der normalen E-Klasse?

Phil
Reply to  Stefan
5 Jahre zuvor

Der Unterschied zwischen Taxen und Mietwagen ist eher ein juristischer. Taxen sind Teil des öffentlichen Personennahverkehrs – insoweit liegen auf Beförderungsleistungen nur 7 % USt. Es gibt eine Beförderungs- und eine Betriebspflicht. Die Tarife werden von den Gebietskörperschaften bindend vorgeschrieben. Mietwagen mit Fahrer (man stellt sich sonst unter „Mietwagen“ landläufig den Mietwagen zum Selbstfahren vor) dagegen sind kein Teil des öffentlichen Personennahverkehrs – ohne Beförderungs- und Betriebspflicht und ohne festgelegte Tarife, darauf dann allerdings 19 % USt.

tony
Reply to  mitleser
5 Jahre zuvor

und jetzt? überhaupt keine antwort auf die frage. die hat phil gegeben.

mitleser
Reply to  tony
5 Jahre zuvor

Wenn du das sagst wird das so sein

Die Frage war Unterschied zwischen normaler E Klasse und „Mietwagen“, der Unterschied ist die Ausstattung, und die kann man auf der verlinkten Seite nachlesen!

mehrzehdes
5 Jahre zuvor

was für ein reiches land, wo man die taxis mit 340 ps und 370 ps anbietet. das macht man ja nicht, wenn es keinen bedarf gibt.