car2go passt Mietbedingungen zum 01. April an – Flughafenpauschale ab April am Standort Stuttgart

Zum 1. April passt die car2go Deutschland GmbH die Mietbedingungen für die mehr als 3.500 Fahrzeuge (an 7 Standorten) des car2go-Konzeptes an. Hierzu wird die Gültigkeitsdauer der Membercard nicht nur auf 24 Monate erhöht, auch kommt u.a. eine Flughafenpauschale für den Standort Stuttgart hinzu.

Flughafenpauschale Stuttgart – bei 4,90 Euro
Zum 1. April 2014 wird für den Flughafen Stuttgart eine Flughafenpauschale hinzukommen, welche sich an den Preis der anderen car2go-Orte mit Flughafenanbindung richtet. Fahrten werden dann auch am Standort Stuttgart für die An- und Abfahrt zum Flughafen und der Messepiazza Aufpreis kosten – wie in Köln/Düsseldorf oder Hamburg zusätzliche 4,90 Euro (München 12 Euro, Berlin 4 Euro).

In den Mietbedingungen wird die Gültigkeitsdauer für die Membercard von 12 auf 24 Monate erhöht – die Vorlage des Führerscheins im car2go-Shop bzw. Registrierungspartner ist zukünftig somit nur alle 24 Monate notwendig. Aus Sicherheitsgründen ist es ab 01. April ebenso untersagt, den Beifahrerairbag zu deaktivieren. Bestätigungen für Reservierungen per SMS entfallen ab April, die Bestätigungen erfolgen dann direkt in der car2go App.

Abrechnung über Daimler Mobility Service GmbH
Die Abrechnungen der Mieten geschieht ab April durch die Daimler Mobility Service GmbH, statt bisher durch die car2go Deutschland GmbH – hier ändert sich für den Kunder jedoch grundsätzlich nichts. Eine Übersicht der neuen Mietbedingungen haben wir hier als .pdf bereitgestellt, die neue Tarifordnung ist hier zu finden.

Bild: Daimler AG / car2go