Brandgefahr in der Batterie: Gericht zwingt Mercedes zur Rücknahme eines EQA

Das Landgericht Stuttgart hat die Mercedes-Benz AG dazu verurteilt, einen Elektro-SUV vom Typ EQA 250+ trotz laufender Rückrufaktionen vollständig zurückzunehmen. Grund ist ein erhöhtes Brandrisiko der Hochvoltbatterie, das die Richter als Sachmangel werten – obwohl das betroffene Fahrzeug nie tatsächlich gebrannt hat. Das Urteil vom 30. Juli 2026 (Az. 53 O 3/26) könnte für zahlreiche weitere Besitzer von Elektroautos mit Batterieproblemen richtungsweisend sein.

Zwei Rückrufe binnen eines Jahres

Der Kläger – vertreten von der Kanzlei Sauer & Kollegen – hatte seinen EQA 250+ im Jahr 2023 für rund 62.300 Euro neu erworben. Im Februar 2025 rief das Kraftfahrt-Bundesamt das Fahrzeug wegen eines möglichen Kurzschlussrisikos in der Hochvoltbatterie zurück. Mercedes reagierte zunächst mit einem Software-Update des Batteriemanagementsystems – in der Annahme, das Problem damit gelöst zu haben.

Ein Jahr später zeigte sich jedoch: Die Lösung war unzureichend. Im Februar 2026 folgte ein zweiter Rückruf, diesmal mit deutlich schärferen Konsequenzen. Der Autobauer räumte gegenüber dem Kläger ein, dass das frühere Software-Update das Brandrisiko nicht vollständig beseitigt hatte. Bis zum vollständigen Austausch der Batterie sollte das Fahrzeug nur noch eingeschränkt genutzt werden dürfen: Laden nur bis 80 Prozent, Parken ausschließlich im Freien – und das, obwohl passende Ersatzteile zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht verfügbar waren. Der Halter setzte Mercedes daraufhin eine Frist zur Mängelbeseitigung und erklärte anschließend den Rücktritt vom Kaufvertrag. Der Konzern lehnte dies ab – und landete vor Gericht.

Verdacht reicht aus – ein Brand muss nicht nachgewiesen werden

Die zentrale Frage im Prozess lautete: Reicht ein bloßer Verdacht auf ein technisches Risiko aus, um einen Kauf rückabzuwickeln, oder muss der Schaden bereits eingetreten sein? Das Landgericht Stuttgart positionierte sich klar auf Seiten des Käufers.

Nach Auffassung der Kammer lag bereits bei der Fahrzeugübergabe ein Sachmangel nach § 434 BGB vor. Die verbaute Hochvoltbatterie stamme aus einer Fertigungscharge, bei der ein internes Kurzschlussrisiko nicht ausgeschlossen werden könne. Besonders schwer wog aus Sicht der Richter, dass Mercedes selbst angeordnet hatte, das Fahrzeug nur noch im Freien zu parken – ein Umstand, der die gewöhnliche Nutzung eines Autos erheblich einschränke.

Entscheidend: Das Gericht verlangte weder einen bereits eingetretenen Batteriebrand noch den Nachweis, dass ausgerechnet die einzelne verbaute Batteriezelle tatsächlich einen Defekt entwickeln würde. Ein Käufer könne eine solche Untersuchung ohnehin nicht selbst leisten. Auch das durchgeführte Software-Update änderte daran nichts, da es den eigentlichen Mangel nicht beseitigt hatte. Aufgrund der hohen Kosten und der zentralen Bedeutung der Batterie für das Fahrzeug stuften die Richter den Mangel zudem als erheblich ein.

Damit unterscheidet das Gericht ausdrücklich zwischen einem allgemeinen, technologiebedingten Restrisiko, wie es bei Batterien nie vollständig auszuschließen ist, und einem konkreten, chargenbezogenen Brandverdacht – nur Letzterer begründet nach diesem Urteil einen Sachmangel.

Über 51.000 Euro Rückzahlung

Die finanziellen Folgen für Mercedes sind erheblich. Das Gericht zog vom ursprünglichen Kaufpreis eine Nutzungsentschädigung für die bislang gefahrenen rund 42.100 Kilometer ab. Unterm Strich muss der Konzern dem Kläger Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs zahlen:

  • 51.791,09 Euro Kaufpreiserstattung
  • 729,01 Euro für eine zusätzlich abgeschlossene Garantieverlängerung
  • 2.637,99 Euro vorgerichtliche Anwaltskosten

Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass Mercedes auch für weitere Schäden haftet, die aus dem erhöhten Brandrisiko entstehen könnten. Der Autobauer trägt zudem die Kosten des gesamten Rechtsstreits. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Mercedes kann also auch noch Berufung einlegen.

Ein aktueller Brandfall sorgt für zusätzliche Aufmerksamkeit

Brisanz erhält der Fall auch durch ein aktuelles Ereignis: Am 16. August 2026 geriet in Speyer während des Ladevorgangs ein Elektroauto von Mercedes auf einem Parkplatz in Brand. Die Feuerwehr musste die Hochvoltbatterie über längere Zeit kühlen, auch die Ladesäule wurde beschädigt. Nach Medienberichten soll es sich hierbei um einen EQA gehandelt haben.  Ob ein Zusammenhang mit den bekannten Rückrufen besteht, ist bislang nicht geklärt – der Vorfall zeigt aber, warum das Thema Batteriesicherheit derzeit so genau beobachtet wird.

Kein Einzelfall in der Branche

Mercedes ist mit Problemen an Hochvoltbatterien nicht allein. Auch bei anderen Herstellern gab es zuletzt Rückrufe oder rechtliche Auseinandersetzungen wegen möglicher Batteriebrände, u.a. beim Ford Kuga Plug-In Hybrid wegen möglichen Kurzschlussrisikos, oder bei Batterieproblemen beim Hyundai Ioniq.

Rechtlicher Hintergrund: Der Bundesgerichtshof stärkt den „Mangelverdacht“

Das Landgericht Stuttgart stützt seine Entscheidung ausdrücklich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, unter anderem auf ein BGH-Urteil vom 6. Mai 2026 (Az. VIII ZR 73/24) sowie frühere Entscheidungen zum sogenannten Mangelverdacht. Danach kann bereits ein auf konkrete Tatsachen gestützter Gefahrenverdacht einen Sachmangel begründen – vorausgesetzt, der Käufer kann diesen Verdacht nicht mit zumutbaren Mitteln ausräumen und die übliche Nutzung des Fahrzeugs wird dadurch spürbar beeinträchtigt. Genau diese Argumentation übertrugen die Stuttgarter Richter nun auf den Fall der EQA-Batterie.

Was betroffene Halter wissen sollten

Das Urteil bedeutet nicht automatisch, dass jeder Besitzer eines zurückgerufenen EQA oder EQB vom Kaufvertrag zurücktreten kann – es kommt stets auf die Umstände des Einzelfalls an. Eine rechtliche Prüfung kann sich aber insbesondere dann lohnen, wenn ein Fahrzeug von einem Batterie-Rückruf betroffen ist, ein Software-Update die Ursache nicht behoben hat, später ein Batterietausch angekündigt wurde oder Nutzung und Reichweite des Fahrzeugs spürbar eingeschränkt sind.

Symbolbilder: Mercedes-Benz Group AG