Das Thema AIRSCARF – mehr Informationen über die Vertriebssperre

E-Klasse Cabriolet, E 500 ( A207 ) 2009

Die Daimler AG wurde aufgrund eines Patentverletzungsstreits um die Patentsache „X ZR 114/13“ gegenüber der JK Patentportfolio GmbH & Co Echo KG – eine Patenverwertungsgesellschaft – vor dem Bundesgerichtshof mit Urteil vom 10. Mai 2016 dazu verurteilt, das bekannte AIRSCARF-Heizsystem in Deutschland weder anzubieten, in den Verkehr zu bringen, zu besitzen, oder gar zu gebrauchen oder weiter zu produzieren. Das Verbot trifft auch den Zulieferer Lear.

Verbot gilt für Neuwagen sowie für Gebrauchtfahrzeuge
Dies Verbot betrifft sowohl Neu- aber auch Gebrauchtfahrzeuge, die mit dem AIRSCARF ausgestattet sind – baureihenübergreifend u.a. das E-Klasse Cabriolet, S-Klasse Cabriolet, SL/SLK sowie SLC-Roadster oder AMG SLS Cabrio. Auch kommende Baureihen, wie das C-Klasse Cabriolet oder der AMG GT Roadster sind davon betroffen.

Für den Kunden heißt dies aktuell folgendes:

  • AIRSCARF kann aktuell nicht mehr bestellt werden
  • Bereits produzierte Fahrzeuge, die vor Urteilsverkündung noch nicht bezahlt wurden dürfen nicht ausgeliefert werden. Hier erfolgt wohl eine Kundendienstmaßnahme, dessen Umfang wir aktuell noch nicht abschätzen können. Ob eine Deaktivierung das verbauten Systems ausreicht, halten wir für stark fraglich.
  • Das System darf in Deutschland nicht mehr beworben werden, noch angeboten. Auf internationalen Webseiten hat der Konzern deshalb bereits den Vermerk angebracht, das man das System in Deutschland nicht mehr bestellen kann.
  • Gebrauchtfahrzeuge mit AIRSCARF vom Händler sind in Deutschland aktuell nicht zu erwerben, noch dürfen diese ausgestellt werden (was auf die Neuwagen in den Ausstellungsräumen auch zutrifft).
  • Keine Probefahrten, Fahrevents oder Ausstellungen von Fahrzeugen mit genannten System.
  • Fahrzeuge mit AIRSCARF in Kundenhand erhalten keine Nachbesserung, noch wird deren System deaktiviert. Hier erfolgt kein Rückruf.

Nach unseren Informationen basiert der Rechtsstreit aufgrund eines Patentes von 1996 des Ingenieurs Ludwig Schatzinger aus Bayern, dem Erfinder eines ganz ähnlichen Heizsystems für Cabrios. Der Bundesgerichthof entschied jetzt, dass Daimlers System diesem so ähnlich ist, dass das Patent des Tüftlers verletzt wird.  Der Ingenieur, dessen Patent noch bis zum 25. Dezember 2016 gilt (und dann nach 20 Jahren ausläuft), kann vom Konzern nun Schadensersatz fordern.

Rechtsstreit lief über 10 Jahre
Der Rechtsstreit um die Nackenheizung lief über knapp 10 Jahre, dem BGH-Urteil gingen 2 Vorentscheidungen am Landgericht Mannheim und des Oberlandesgerichtes Karlsruhe zugunsten der Daimler AG voraus. „Wir sind von dem Urteil überrascht“, hieß es von einer Daimler-Sprecherin. Weitere Details will der Konzern in der kommenden Woche klären.

Die Daimler AG muss laut Urteil nun offenlegen, wie viele Fahrzeuge genau ausgeliefert worden sind – und wie viel Gewinn mit dem System erzielt worden ist. Der Anwalt des Erfinders geht davon aus, das mindestens 350.000 Fahrzeuge mit dem System verkauft worden sind.

Interessant wird es aber auch, wie es nun mit Fahrzeugen aussieht, die von Deutschland aus exportiert werden sollen, da dem Konzern durch das Urteil insgesamt untersagt wird, Fahrzeuge mit der Heizvorrichtung in den Verkauf zu bringen bzw. zu produzieren. Für Zuwiderhandlungen droht ein Bußgeld von bis zu 250.000 Euro pro Einzelfall.

Eine offizielle Stellungsnahme der Daimler AG steht aktuell noch aus – und wird für kommende Woche erwartet.

Bilder: Daimler AG

32 Kommentare
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Martin Wasner
7 Jahre zuvor

Die Richter am BGH sind wahrscheinlich alle korrupt.
Finde das Urteil ein Skandal. Das ist der deutsche Rechtsstaat.
Mit dieser Maßnahme werden eigentlich nur die Kunden bestraft.
Vorallendingen das es auch Gebrauchtwagen betrifft. Unterschriften auf Kaufverträgen, zählen offensichtlich nicht mehr. Habe meinen Kaufvertrag am 7. Mai unterschrieben.

lulesi
7 Jahre zuvor

Die Richter am BGH sind korrupt? Vielleicht solltest Du Deine Wortwahl mal überdenken!
Ich finde das Urteil gut, es sagt aus dass die Krone der deutschen Automobilindustrie anscheinend das Patent eines Erfinders verletzt hat und sich ohne Skrupel 10 Jahre lang gedrückt hat die dafür fälligen Lizenzgebühren zu zahlen.
Mercedes hat anscheinend das Geld lieber in Rechtsstreite und Anwälte gesteckt und hat darauf gespielt dass sie zu mächtig sind um vor Gericht zu verlieren.

Dieses Urteil gibt ein wenig den Glauben an den rechtsstaat wieder, die Zeche zahlen leider die Besitzer der Airscarfe Fahrzeuge, die diese jetzt bis Ende des Jahre bei Mercedes nicht mehr in Zahlung geben können, und die Besteller die jetzt Fahrzüge ohne Airscarf bekommen werden.

Sternthaler
7 Jahre zuvor

@ M.Wasner

warum dies Urteil ein Skandal ?

Skandalös ist eher das eine Firma 10 JAHRE einen Rechtstreit gegen eine Privatperson führt ,die die Rechte an eine Patentfirma abgetreten hat um überhaupt seinen Anspruch durchzusetzen.

Nun kurz vor der 20 Jahresfrist ist ein Urteil des BGH gesprochen wurden und es wurde wohl final festgestellt das Daimler in den 171er beginnend einen Nachbau des 1996 bzw 1998 abgegeben Patentes eingebaut hat. Dies sind nun mal die Spielregeln das man nicht abkupfert.

Man wollte durch Verschleppung wohl den Hernn und seinen Patentvertret einfahc mürbe machen und hoffte wohl sich über den 25.12.2016 retten zu können,

Nun muss MB anhand der ca 350 000 verkauften Einheiten offenlegen, welchen Umsatz und Gewinn sie durch dies wohl unrechtmäßig verbaute Airscarf System gemacht haben.

Klar will nun der Erfinder hier seinen Anteil , nachträglich, nach 19 Jahren !!

Andersrum wie gross ist die Antrengung der DAG gegen andere vorzugehen wen andere Nahcbauten von MB Erfindungen auf die Straße bringen. Hier wird schleunigst mit aller Härte der Rechtssprechung sicher vorgegangen.

Klar kommt dies Urteil zur Unzeit wo nun in wenigen Wochen der A205 in den Verkauf geht.

Jochen
Reply to  Sternthaler
7 Jahre zuvor

@ lulesi und Sternthaler: Ich stimme Ihnen Beiden zu, wenn Daimler gegen Patentrechte verstoßen hat, sollen sie dafür büßen und bezahlen. NUR: Und hier gebe ich Martin Wasner Recht, die Kunden (ich bin davon auch betroffen) können absolut nichts dafür und sollten nicht dadurch ebenfalls geschädigt werden ! Ich hoffe sehr, dass Daimler hier zeitnah eine für die Kunden akzeptable Lösung präsentiert ! Getreu dem Motto: „Das Beste …“ Nicht mehr, aber auch nicht weniger erwarte ich von Daimler jetzt !!!

Dr.Nowak Gustav
7 Jahre zuvor

Eine Anfrage aus Österreich: es wird in sämtlichen Foren immer um den Vertrieb in Deutschland berichtet wie verhält sich die Sache mit Export Fahrzeugen ich sollte nächste Woche meinen neuen SL 63 bekommen oder darf ich auch bis zur Wintersaison auf’s Cabriofahren warten….. na seeeehr lustig. Gustavo

Phil
7 Jahre zuvor

Wasner:
Ich halte es für frech und wegen möglicher Folgen auch für mutig, auf der Grundlage überschaubarer Rechtskenntnisse die Richter in dem Verfahren X ZR 114/13 einer strafbaren Handlung zu bezichtigen, nämlich dass sie sich hätten korrumpieren lassen und das Recht gebeugt zu haben. Wer mit dem Finger auf das vermeintliche Skandalurteil zeigt -ohne die Gründe gelesen, geschweige denn verstanden zu haben- und sich deshalb um den Rechtsstaat sorgt, zeigt mit drei Fingern auf sich selbst und merkt es nicht einmal. Wenn die Kunden unter einem Rechtsbruch, den sie nicht zu vertreten haben, leiden, stelle ich die Frage, wer hierfür zu verantworten ist: der Rechteinhaber oder der Rechtsverletzer?

Bill
7 Jahre zuvor

Ich bin gleich 2 mal betroffen! Ich hätte eigentlich meinen S63 AMG Cabrio am Dienstag den 17 Mai ( also morgen ) in Sindelfingen abholen sollen. Nun hat mich am Donnerstag den 12 Mai der Verkäufer angerufen und gesagt dass es ab sofort einen Auslieferungsstop für alle Cabrios gibt. Im Juni sollte ich den S Cabrio meiner Frau abholen. Was passiert jetzt hier? Auf keiner der Seiten gibt’s es keine Aussagen bezüglich weitere Vorgehensweise. Sollte es lediglich einen Kundendienst für die Fahrzeuge gegeben, wo das System erst ab und dann ab dem Dezember 2016 wieder angeschaltet wird, finde ich es echt arm vom Automobilhersteller. So ein großer Konzrn wie Merzedes Benz sollte in der Lage sein seine Kunden ordnungsgemäß zu entschädigen! Vor allem weil es so wie es aussieht kein Zufall war, sondern eine durchdachte Strategie von MB. Nun ist es leider nicht aufgegangen und deswegen sollen die Kunden nicht die Leidtragenden sein die mit einem Service abgewimmelt werden sollen.

mehrzehdes
7 Jahre zuvor

gut, inwieweit das urteil zurecht oder zu unrecht erfolgt ist – gefühlt oder de facto – ist von niemanden hier zu bewerten. dazu braucht man die details und eine fachjuristische ausbildung zum patentanwalt. die scheinen ja hier einige zu haben. mich erstaunt ohne dieses detailwissen, warum man sich die anbauposition eines lange erfundenen föns überhaupt als patent schützen lassen kann.

anders herum ist bekannt, bei jeder neuheit von automobilherstellern meldet sich eine armada von „erfindern“ und fordert hohe summen. insofern dürfte man beim daimler im laufe der jahrzehnte genügend routine erworben haben, um solche ansprüche abschätzen zu können.

da erstaunt es jetzt doch, dass man so kalt erwischt wurde, um selbst gebrauchtwagenhändler und gebrauchtwagenkäufer unter den folgen des urteils ggf. zu leiden zu lassen. die können dann ja vermutlich widerum ansprüche einklagen. dass man da also komplett ohne netz beim bgh gespielt hat, scheint ja eine fatale fehleinschätzung des risikos gewesen zu sein. gerade mit blick auf den noch kommenden ärger mit den schadstoffen der diesel sollte man auf dieser position fehlerlos sein. das macht mir sorgen!

lulesi
Reply to  mehrzehdes
7 Jahre zuvor

Es geht hier nicht darum eine Rechtslage oder eine technische Lösung zu beurteilen, dass muss man gar nicht mehr. Das hat unser höchstes nationales Gericht schon getan und hat im Namen des Volkes Recht gesprochen. Deshalb muss man nicht mehr darüber diskutieren ob Mercedes gegen existierende Patente verstossen hat.
Sie haben es definitiv!
An dieser rechtlichen Situation ändert sich auch nichts, indem man versucht dieses Patent durch abfällige Wortwahl „angebauten Fön“ ins lächerliche zu zeihen.
(Die Wortmarke Fön gehört übrigens AEG, bzw. dem Rechtsnachfolger)

Für Mercedes gilt es jetzt in erster Linie eine Lösung für ihre Kunden zu finden, und natürlich einzusehen dass er sehr viel sinnvoller gewesen wäre sich gütlich zu einigen.

Bill
7 Jahre zuvor

Ich habe zwei S Cabrio bestellt. Einen sollte ich morgen und den anderen in zwei Monaten abholen. Wie soll dass jetzt eigentlich ablaufen. Der Verkäufer rief mit ch am Donnerstag den 12 Mai an und sagte mir es wird sich da was tun. Aber wenn es nur auf einen Serviskundendienst, wo das Airscarfsystem aus und dann ab Dezember wieder eingeschaltet werden soll, auslaufen soll, bin ich nicht einverstanden. So wie es aussieht war es bei weitem kein Zufall, MB hatte es bewusst gemacht, quasi gezockt, und nun ist die Strategie nicht aufgegangen. Deswegen sollen die Kunden nicht die Leittragenden sein, die lediglich mit einem Service zufriedengestellt werden sollen. Ich weiß nicht wie ihr das sieht, aber ich bin schon ziemlich sauer. Ich hätte meinen S63 AMG Cabrio normalerweise morgen in Sindelfingen abgeholt, und jetzt ist es erstmal aufs Eis gelegt. Da muss, meiner Meinung nach, ein Konzern dieser Größe, seine Kunden mit Respekt behandeln und sich dementsprechend in Form von Sonderkondizionen oder anderen Aktionen entschuldigen.

Nordlicht
Reply to  Bill
7 Jahre zuvor

Bei diesen Grammatikfehlern glaub ich noch nicht mal das es für eine A-Klasse bei Ihnen reicht, Sie wissen schon, wegen der Korrelation zwischen Bildungsstand und Einkommen. Schon sehr einfältig zu glauben andere glauben das, noch einfältiger ist sich das Wunschdenken selbst einzureden. Suchen Sie sich bitte zukünftig Plattformen Ihresgleichen, falls Sie im Lotto gewonnen haben genießen Sie die 2 S-Klasse Cabrios.

mehrzehdes
Reply to  Nordlicht
7 Jahre zuvor

Mag sein, Nordlicht. Aber wenn ich mir deine kurzen Zeilen mit mindestens sechs Rechtschreib- und Grammatikfehlern durchlese, weiß ich gar nicht, ob Du in der Position bist, sachkundig zu urteilen.

Bill
Reply to  Nordlicht
7 Jahre zuvor

Nordlicht, Sie sollten sich in diesem Forum zum Thema Airscarf äußern. Wenn Sie unbedingt jemand ausgrenzen oder diskriminieren möchten dann sollten Sie sich bitte Plattformen ihresgleichen suchen. Danke an mehrzehdes wegen deiner Aussage.

Dominic
Reply to  Bill
7 Jahre zuvor

Also ich kann grundsätzlich jeden Ärger verstehen.
Uns ist jedoch allen nicht klar, wie der gesamte Streit aussah und welche Forderungen im Raum stehen/standen.
In Zeiten wo es Daimler auf jeden Euro ankommt, wird sicherlich ein (hoffentlich) kluger Controller dem Vorstand eine Berechnung vorgelegt haben.

Noch ist nicht klar wie die die (Übergangs)Lösung aussieht.
Aber wenn ich das System als 100% Gutschrift bekomme und es mir dann ab 01/2017 wieder aktiviert wird, dann wäre ich damit nicht unglücklich. Immerhin ist es ja nicht die letzte Saison für mögliche Touren mit dem Cabrio.

Peter
7 Jahre zuvor

Das Erstaunliche an der ganze Geschichte ist, dass Daimler selbst ein paar gültige Patente auf Airscarf hat, die etwas später eingereicht, aber angenommen wurden. Daher konnte und durfte Daimler davon ausgehen, dass es kein widerstreitendes Patent gibt. Weiter ist bekannt, dass sich zig „Erfinder“ melden, wenn’s was Neues gibt und einen Anteil wollen. Die Abschätzung wird Daimler auch anhand der eigenen Patente gemacht haben und ist davon ausgegangen, dass nichts dran ist. Dies wurde dann sogar gleich zwei Mal gerichtlich (vom Landgericht und vom Oberlandesgericht) bestätigt. Dass nach so einem Verlauf der Bundesgerichtshof genau andersrum entscheidet, ist schon überraschend und eigentlich eher unüblich. Von Zocken oder Ausnutzen sehe ich da nix, sondern von einem leider manchmal vorkommenden Patentstreit, in welchem es darum geht, wie weit geht ein Patent (Ähnliches läuft ja auch bei Apple/Samsung).

Insoweit ist die Situation neu, aber dennoch müsste es einen Weg geben, wie man aus der Sache sauber herauskommt.

Uwe
7 Jahre zuvor

Ich bin auch betroffen. Habe Ende Januar einen SL MOPF bestellt mit Liefertermin Juli der Ende Mai in die Produktion gehen soll. Wenn Mercedes keine akzeptable Lösung anbieten kann (und ich kann mir im Moment nicht vorstellen wie die aussehen soll in dieser Lage) werde ich stornieren. Es ist unfassbar das MB so ein grosses Risiko eingegangen ist und sich nicht im Vorfeld gütlich mit dem Rechteinhaber geeinigt hat. Nun dürfen wir die Kunden den Schlamassel ausbaden!

PeterPetersen
7 Jahre zuvor

Wie ist es eigentlich bei Leuten die ein Fahrzeug mit Nackenfön aus dem Firmenangehörigengeschäft fahren? Bzw. Leute die einen Firmenwagen von Daimler haben. Der Eigentümer der FA-Fahrzeuge und der Dienstwägen ist ja die Daimler AG. Müssen die Fahrzeuge jetzt stillgelegt werden?

Oliver
7 Jahre zuvor

Wie sieht es eigentlich mit einem Gebrauchtwagenanakauf seitens Daimler aus?
Eigentlich wollte ich bald den SLK, mit Airscarf, in Zahlung geben und entweder einen SLC oder ein C-Cabrio, natürlich wieder mit Airscarf weil es imho ein echt nützliches Gimmick ist, bestellen.
Habe gelesen das die beim Daimler momentan noch nicht mal ein Fahrzeug mit Airscarf ankaufen dürfen.
Also für mich ist die Geschichte absoluten hanebüchen und ohne Worte.
Ich glaube mein Verkäufer, samt seinem gesamten Vertrieb, könnten mich aktuell mit nichts befriedigen was meinem Groll besänftigen könnte wenn ich, wie Kollegen hier, kurz vor der Auslieferung eines 100k€ plus Wagens stehen würde und die den mir nicht aushändigen dürfen.

Uwe
Reply to  Oliver
7 Jahre zuvor

Die Händler/Verkäufer können ja nichts für das Fiasko! Als mir mein Händler am Freitag Bescheid gab tat er mir bei aller Verärgerung sogar ein wenig leid da er nicht wusste was er sagen soll. Der Bock wurde woanders geschossen und zwar in der MB Rechtsabteilung. Wie blauäugig muss man wohl sein um volles Risiko vor Gericht zu gehen ohne sich der evtl. Konsequenzen bei Niederlage bewusst zu sein. Vollkommen unfassbar und unverantwortlich!

Joy
Reply to  Oliver
7 Jahre zuvor

Unser Groll wächst von Tag zu Tag mehr. Statt Vorfreude auf das neue Auto nur noch Frust.
So hatten wir uns das auch nicht vorgestellt als wir das Cabrio bestellt haben.

Estrella
7 Jahre zuvor

Eine Antwort auf die Frage von PeterPetersen interessiert mich auch, auf Grund persönlicher Betroffenheit.

PeterPetersen
Reply to  Estrella
7 Jahre zuvor

Also das die Leute vom FA-Geschäft wollen darauf nicht antworten. Es hieß man würde auf mich zukommen. Wagen abgeben würde ich aber vermutlich nicht müssen.

Also ich verstehe es so. Entweder passiert nichts, weil man mich als normalen Kunden einstuft obwohl Daimler der Eigentümer ist, oder man wird Airscarf abschalten.

Bill
7 Jahre zuvor

Wer auch immer Nordlicht ist. Ich bin nicht hier in Deutschland zur Schule gegangen, aber deshalb heißt es noch lange nicht dass ich kein Recht dazu habe, meine Meinung hier zu äußern. Und wenn sie denken dass wenn Sie daran meinen Bildungsgrad messen können, dann tun Sie mir einfach nur leid. Sie haben nichts zum Thema beitragen, sondern es nur auf meine Grammatik abgesehen. Hier haben wir es aber mit einem wirklichen Problem zu tun. Und sollte ich was neues in Erfahrung bringen, so werde ich es hier im Forum schreiben. Es seit dem die Mehrheit ist der gleichen Meinung wie Nordlicht.

Phil
7 Jahre zuvor

Es wäre hilfreich, wenn die Beiträge wie bisher wieder in ihrer chronologischen Abfolge dargestellt würden.

Phil
7 Jahre zuvor

@ Markus Jordan:

Naja, Deine Antwort steht nun auch wieder unter meinem Beitrag. Im Übrigen muss man den Blog zu diesem Thema nur herunterscrollen: zwischen die Beiträge vom 16. Mai haben sich vereinzelt solche vom 15. und 17. gemischt.
In der jüngeren Vergangenheit war auch festzustellen, dass aktuelle Beiträge nicht zeitnah eingestellt wurden bzw. unter der Rubrik „Letzte Kommentare“ Beiträge eingestellt waren, bei Anklicken derselben aber im betreffenden Blog nicht zu finden waren, z.B. der Platz unter der Bemerkung „2 Responses“ leer war.

Jochen
7 Jahre zuvor

Zurück zum Thema: Gibt es irgend etwas Neues ? Hat sich Daimler inzwischen dazu geäußert ? Das Urteil ist jetzt eine Woche alt, der Verkaufsstopp fünf Tage her. So langsam könnte man eine offizielle Stellungnahme erwarten …

Uwe
Reply to  Markus Jordan
7 Jahre zuvor

Was muss man sich unter „patentfreie Lösung“ vorstellen?