Will it drift? Mercedes-AMG C 63 S Coupé – Was ist driften?

Mercedes-AMG C 63 S Coupé_brillantblau

Will it drift? Die Frage kann man beim Mercedes-AMG C 63 S Coupé nun mit einem klaren „Ja!“ beantworten. Natürlich funktioniert das, denn das Fahrzeug verfügt über ausreichend Leistung, einer tollen Gewichtsverteilung und über AMG TRACTION CONTROL.

Mercedes-AMG C 63 S Coupé mit AMG TRACTION CONTROL

Darüber kann der Mercedes-AMG C 63 S Coupé Fahrer das Fahrverhalten des Fahrzeuges nun noch präziser beeinflussen. Die AMG TRACTION CONTROL ermöglicht es, den Schlupf an der Hinterachse in neun Stufen vorzuwählen. Je nach Einstellung wird mehr oder weniger Schlupf an den Hinterrädern zugelassen. Das ist nicht nur sehr hilfreich bei unterschiedlichen Fahrbahnbedingungen, aber natürlich ermöglicht diese Einstellmöglichkeit auch das „driften“. Doch neben der Technik bringt das Mercedes-AMG C 63 S Coupé die wichtigsten Grundzutaten mit: Einen 4,0-Liter-V8-Biturbomotor mit 375 kW (510 PS) und einem wahnsinnigen Drehmoment von maximal 700 Newtonmetern.

Mercedes-AMG C 63 S Coupé

Was ist driften?

Driften ist eigentlich nichts anderes als ein kontrolliertes Übersteuern. Das Heck bricht aus, der Fahrer behält trotzdem die Kontrolle und ein möglichst hohes Fahrtempo. Das was hier nun so leicht klingt, ist aber ganz schön kompliziert.

Während alle anderen Verkehrsteilnehmer also hoffentlich versuchen das Fahrzeug nach dem Übersteuern durch eine Lenk- und Gaspedalkorrektur (gegenlenken und Fuß vom Gas) wieder einzufangen, möchten Drifter den instabilen Zustand möglichst lange halten, aber das Fahrzeug dabei kontrollieren.

Das man das nur auf abgesperrten Grundstücken oder auf Rennstrecken machen sollte, versteht sich von selbst.

Doch ist driften in Deutschland erlaubt oder verboten?

Das ist kompliziert! Allein die Lärmbelästigung durch durchdrehende oder quietschende Reifen stellt bereits eine Ordnungswidrigkeit da. Die Polizei könnte in dem Fall auch von einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr sprechen oder auch von der übermäßigen Straßenbenutzung. Ja, das gibt es wirklich.

Selbst das unnötige Hin- und Herfahren stellt in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit nach § 30 Abs. 1 Satz 3 StVO da. Auch wenn die Bußgelder eher gering sind, wird es bei einer Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern oder gar bei einem Unfall richtig teuer. Aus dem Grund empfehlen wir ausschließlich auf privaten, gesicherten und abgesperrten Grundstücken bzw. auf Rennstrecken zu driften oder (noch besser) eine Drift-Schule zu besuchen, dort lernt man es unter fachmännischer Anleitung.

Dennoch: Wer driften kann, beherrscht sein Fahrzeug in der Regel besser und kann es bei Gefahrensituationen auch wieder besser einfangen. Aus dem Grund lernt man bei zahlreichen Fahrsicherheitskursen ja auch wie man agiert, wenn das Fahrzeug Über- bzw. Untersteuert.

By the way: Wenn man auf dem verschneiten Parkplatz bei einem Fronttriebler die Handbremse zieht, dann driftet man nicht, sondern rutscht – aber das steht auf einem ganz anderen Blatt Papier!


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