Mehr als 45.000 Fahrer nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) in nur fünf Jahren qualifiziert – diese stolze Bilanz hat Mercedes-Benz Lkw jetzt vorgelegt.
Der Lkw-Hersteller mit Stern war der erste, der im Juni 2008 die staatliche Anerkennung für seine auf das BKrFQG abgestimmten Qualifizierungsangebote erhielt. Heute bietet Mercedes-Benz in bundesweit knapp 180 zertifizierten Schulungsräumen sein umfassendes Qualifizierungsrepertoire an. Zu Schulungszwecken stehen derzeit 24 ausgeladene, neue 40 t Actros mit umgebauter Fahrerkabine und sieben Sitzplätzen zur Verfügung.
Rund 80 Instruktoren des Mercedes-Benz ProfiTrainings sind jedes Wochenende bei Kunden im Einsatz und erläutern detailliert die aktuelle Mercedes-Benz Nutzfahrzeugtechnik. Damit erzielt der Kunde den größtmöglichen wirtschaftlichen Nutzen aus seinem Lkw und die Lehrgangsgebühren amortisieren sich innerhalb kürzester Zeit. Dazu gibt es knapp 180 für das ProfiTraining zertifizierte Schulungsstätten im gesamten Bundesgebiet.
Das Berufskraftfahrertraining ist ein Baustein in der umfassenden Qualifizierungsreihe des Mercedes-Benz ProfiTraining. Im Rahmen des Fahrertrainings bietet Mercedes-Benz verschiedene Schulungen an, um die gesetzlich geforderten Kenntnisbereiche abzudecken. Die dazu entwickelten Qualifizierungskonzepte sind inzwischen Standard im Mercedes-Benz Fahrertraining in der EU. Damit erfahren auch international tätige Kunden überall dieselben Inhalte und gleichbleibend hohe Qualität bei Fahrerschulungen.
Das Angebot der praktischen Schulungen umfasst folgende Themengebiete: „Fahrertraining Plus“ zur Fahrzeugtechnik, „Eco-Training“ zur Verbesserung der wirtschaftlichen Fahrweise, „Fahrsicherheitstraining“ in Fahrsicherheitszentren, „Ladungssicherung in der Praxis“, „Vorschriften im Güterkraftverkehr mit Lenk- und Ruhezeiten“ und „Arbeitsplatz Lkw“.
Zum Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
Das BKrFQG gilt für alle Kraftfahrer, die auf öffentlichen Straßen eine Fahrt im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken durchführen, für die ein Führerschein der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist. Innerhalb von fünf Jahren müssen alle Kraftfahrer 35 Schulungsstunden nachweisen, um ihren Führerschein verlängern zu können.
Ziele des BKrFQG sind die Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr, eine wirtschaftliche Fahrweise und ein gemeinsamer Bildungs- und Ausbildungsstand der Berufskraftfahrer innerhalb der Europäischen Union (EU). Das Gesetz gilt in ganz Europa und in einigen angrenzenden Ländern, wie beispielsweise der Schweiz, und muss in jedem Land in nationales Recht umgesetzt werden.
Quelle: Daimler AG